LTP Halder: Verfassungsentwurf eine Brüskierung der Länder  

erstellt am
20. 01. 04

Bundesstaat wird erst durch die neun selbständigen Länder begründet
Bregenz (vlk) - "Der vom Konvents-Vorsitzenden Franz Fiedler präsentierte Verfassungsentwurf trägt in vielen wichtigen Bereichen dessen persönliche Handschrift und vermittelt nicht das Ergebnis der Beratungen des Konvents. Er ist nicht konsensfähig, weil die Eigenständigkeit der Länder und Gemeinden kaum Berücksichtigung findet." Das betonte Landtagspräsident Gebhard Halder nach dem Europa-Ausschuss des Vorarlberger Landtages am Mittwoch (19. 01.).

Die geltende Bundesverfassung spricht ganz eindeutig von "selbstständigen Ländern". Im vorliegenden Entwurf, so LTP Halder, sei davon jedoch kaum etwas zu spüren: "Der Bundesstaat wird von unten nach oben aufgebaut und nicht umgekehrt. In Wien wird man zur Kenntnis nehmen müssen, dass erst die neun selbstständigen Länder den Bundesstaat begründen. Dies sind für uns keine leeren Worte, sondern es ist der Auftrag, Eigenständigkeit ernst zu nehmen."

Der Fiedler-Entwurf konzentriere viele Staatsaufgaben, in denen derzeit den Ländern wichtige Aufgaben zukommen, beim Bund. Als Beispiele nannte Halder die Bereiche Gesundheit, Schule und Unterricht sowie das Energiewesen. "Zentralismus pur" ortet LTP Halder auch im Spitalsbereich, wo der Entwurf vorsieht, Standortentscheidungen und die Ausstattung von Spitälern ausschließlich in Wien zu entscheiden. Davon abgesehen bietet der Entwurf für Halder in der Stärkung des Bundesrates keine taugliche Lösung.

Diffuse und zahnlose Bestimmungen
Als bedauerlich bezeichnet Halder die Vorschläge zur Verwaltungsreform: "Von einer echten Reform kann keine Rede sein. Es handelt sich hier um diffuse und besonders zahnlose Bestimmungen, die keine Spur einer echten Reform erkennen lassen." So sei die Gestaltung des Schulwesens völlig offen, ebenso die Zukunft der Sicherheitsdirektion. LTP Halder: "Landesregierung und BH müssen im Katastrophenfall einen Zugriff auf die Exekutive des Bundes haben. Die Sicherheit im Land darf nicht aufs Spiel gesetzt werden."

Ganz entschieden tritt Vorarlberg dem Ansinnen des Konvents-Vorsitzenden entgegen, Gemeinden unter 20.000 Einwohner künftig ohne besonderes Ersuchen der Landesregierungen durch den Bundesrechnungshof prüfen zu können. LTP Halder: "Die Kompetenz sollte hier den Ländern abgetreten werden. Sie sollten mit der Prüfung ihre Landes-Rechnungshöfe betrauen können, da diese die regionalen Gegebenheiten einfach besser kennen."

EU-Verfassung: Wichtige Anliegen durchgesetzt
EU-Botschafter Gregor Woschnagg informierte über den Europäischen Verfassungsvertrag. Er verwies insbesondere auf die Möglichkeiten der regionalen Parlamente, frühzeitig auf die EU-Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Die neue Europäische Verfassung qualifizierte der Botschafter Österreichs bei der EU als echten Fortschritt gegenüber dem derzeitigen Zustand. Woschnagg freute sich auch darüber, dass Österreich in den Beratungen seine wesentlichsten Anliegen durchgesetzt habe. Dies gelte auch für die Forderungen der Länder. So sei insbesondere die Kompetenz der Mitgliedsstaaten in der Daseinsvorsorge und in der Verfügung über die Wasserrecourcen erhalten geblieben.
     
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