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Neues Lebensmittelsicherheitsgesetz bringt höhere Geldstrafen |
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In-Kraft-Treten ab 2006 - Haftstrafen nur noch bei Gesundheitsgefährdung Wien (aiz.info) - Der Ministerrat hat am Dienstag (18. 01.) ein neues Lebensmittelsicherheits- gesetz beschlossen. Die Novelle bringt entsprechend der EU-Vorgaben eine Neuorganisation der amtlichen Lebensmittelkontrollen. Außerdem werden die Geldstrafen deutlich erhöht. Die Regelungen über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln bleiben von der Novelle unberührt. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat erwartet sich laut APA von der Neuregelung "mehr Transparenz und Effizienz". Das österreichische Lebensmittelgesetz (LMG 1975) ist seit nunmehr 29 Jahren in nahezu unveränderter Form, abgesehen von einigen kleinen Novellen, in Geltung. Das Fleischuntersuchungsgesetz ist seit 1982 in Geltung, wurde jedoch auf Grund des EU-Beitritts Österreichs mehrmals novelliert. In den vergangenen Jahren hat sich das europäische Gemeinschaftsrecht jedoch massiv weiterentwickelt; eine weit gehende Harmonisierung des Lebensmittelrechts in allen Mitgliedstaaten wird daher laut Rauch-Kallat angestrebt. Das neue "Lebensmittelsicherheits-Verbraucherschutzgesetz" (LMSVG) tritt voraussichtlich mit 01.01.2006 in Kraft und sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung der Geldstrafen vor: Bei Verstößen sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums statt bisher EUR 3.600,- beziehungsweise 7.300,- künftig EUR 10.000,- beziehungsweise 20.000,- fällig werden. Im Wiederholungsfall ist eine Verdoppelung vorgesehen. Unter dem Titel "Entkriminalisierung" ist vorgesehen, dass künftig nur noch die Gesundheitsschädlichkeit mit Freiheitsstrafen geahndet werden soll. Bei "Gefahr einer Erkrankung" sind bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen, bei Todesfolgen erhöht sich der Strafrahmen auf drei Jahre. Registrierungspflicht für Lebensmittel erzeugende Betriebe Außerdem bringt das neue Lebensmittelsicherheitsgesetz eine Registrierungspflicht für sämtliche Lebensmittel erzeugende Betriebe. Bisher waren nur Fleisch verarbeitende Unternehmen registrierungspflichtig. Im Gesundheitsministerium soll dazu ein bundesweites Register aufgebaut werden. Für die Direktvermarktung kleiner Mengen können per Verordnung Erleichterungen geregelt werden. Ab 2007 sieht das neue Lebensmittelsicherheitsgesetz einen integrierten Kontrollplan vor, der sowohl Hygiene als auch Täuschungs- und Tierschutz sowie Tiergesundheit umfassen soll. Doppelkontrollen soll es nicht mehr geben - das Lebensmittelsicherheitsgesetz ersetzt sowohl das bisherige Lebensmittelgesetz als auch das Fleischuntersuchungsgesetz. |
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