BMF-Hotline zur Flutkatastrophe eingerichtet  

erstellt am
19. 01. 04

Wien (bmf) - Seit mehreren Tagen ist die Hotline des Bundesministeriums für Finanzen für Betroffene der Flutkatastrophe in Südostasien unter 0800 202 730 kostenfrei aus ganz Österreich werktags zwischen 08.00 und 17.00 Uhr erreichbar.

Um die Betroffenen der Flutkatastrophe bestmöglich zu unterstützen, treten weitere steuerliche Sonderbestimmungen (Flutkatastrophenerlass vom 12. Jänner 2005) mit sofortiger Wirkung in Kraft:

Der Erlass regelt:

  • Steuerliche Abzugsfähigkeit von werbewirksamen Geld- und Sachspenden im betrieblichen Bereich
  • Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung: von Ersatzbeschaffungskosten (Pauschalbetrag auch ohne Nachweis von tatsächlichen Kosten) sowie von Aufwendungen im Zusammenhang mit Kranken- oder Unfallheilbehandlungen
  • Gebührenfreie Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Schenkungssteuerfreiheit von Spenden die an die überlebenden Opfer der Flutwellenkatastrophe 2004 und/oder an ihre Familien ausgezahlt werden
  • Verfahrensrechtliche Bestimmungen wie z.B. Absehen von Folgen bei Fristversäumnissen

Individuelle Fragestellungen werden von den Experten der Hotline des BMF gerne beantwortet.

     
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