Wien/New York (bmaa) - Österreich hat am Montag (17. 01.) in New York als einer der ersten Staaten
das weltweite UN-Übereinkommen über die Immunitäten der Staaten und ihres Vermögens von der
Gerichtsbarkeit unterzeichnet. Österreich hat zur Ausarbeitung dieser Konvention in führender Rolle beigetragen:
Im März 2004 konnte in einem Ad-Hoc Komitee unter österreichischem Vorsitz nach 27 Jahren Verhandlungen
im Rahmen der UNO eine Einigung über den Text der Konvention erzielt werden. Die Konvention wurde daraufhin
am 2. Dezember 2004 in einer von Österreich ausgearbeiteten Resolution von der UNO-Generalversammlung einstimmig
angenommen.
Ziel der Konvention ist die Harmonisierung der Staatenpraxis und Rechtssicherheit in der Frage der inländischen
Gerichtsbarkeit in Streitfällen über das privatwirtschaftliche Handeln ausländischer Staaten. Wie
zahlreiche Fälle in der Praxis wie z.B. die Klagen in den USA gegen verschiedene Staaten, darunter auch Österreich,
zeigen, ist das Thema der Staatenimmunität von großer aktueller Bedeutung. Auch wenn die nunmehr ausgearbeiteten
Regeln keinen unmittelbaren Einfluss auf die derzeit bereits anhängigen Klagen haben werden, so wird die neue
Konvention doch eine wesentliche Vereinheitlichung für die Zukunft bringen.
Die Konvention wird nach der Unterzeichnung und Ratifikation durch 30 Staaten in Kraft treten. Die Unterzeichnung
ist der erste Schritt zum Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages. Danach muss der Vertrag noch vom Parlament
genehmigt und die Ratifikationsurkunde beim UNO-Generalsekretär hinterlegt werden. |