Kommission greift gegen grenzüberschreitende Kriminalität in der EU durch  

erstellt am
31. 01. 05

Brüssel (eu-int) - “Die Verbrecherbanden täuschen sich, wenn sie glauben, die EU gehe nicht besonders hart gegen Kriminalität vor”, sagte der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Franco Frattini. Neben einem Vorschlag der Kommission, der darauf abzielt, dass Mitglieder krimineller Vereinigungen, unabhängig davon, wo sie die Straftaten begehen, schwer bestraft werden, stellte Franco Frattini eine Strategie für den Austausch von Daten aus Strafregistern und die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Verurteilungen in der EU vor. Er wies darauf hin, derartige Vorschläge würden gewährleisten, dass Verbrecher unabhängig davon, wo sie die Taten begangen hätten oder wohin sie anschließend geflohen seien, vor Gericht gebracht würden.

Wie im Haager Programm festgehalten, erwarten die Bürger Europas zu Recht von der Europäischen Union, dass sie im Hinblick auf die grenzüberschreitenden Probleme wie die organisierte Kriminalität gemeinsam und wirksamer vorgeht. Genau dies tut die Kommission mit ihrem Legislativvorschlag und ihrem Strategiepapier, die einen Beitrag zu einer schärferen Bekämpfung von Kriminalität, ob organisiert oder nicht organisiert, darstellen.

Der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zielt darauf ab, dass einheitlich definiert wird, was eine kriminelle Vereinigung ist, nämlich ein organisierter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die, mit dem Ziel, sich finanzielle oder materielle Vorteile zu verschaffen, schwere Straftaten begehen, die mit mindestens vier Jahren Haft bedroht sind, beispielsweise illegalen Waffenhandel, Drogenhandel, Menschenhandel, Wirtschaftsdelikte oder Geldwäsche. Der Vorschlag sieht auch vor, dass gegen die Anführer einer kriminellen Vereinigung eine mindestens zehnjährige Haftstrafe und für die Beteiligung an den Tätigkeiten einer solchen Vereinigung, einschließlich der Unterstützung dieser Tätigkeiten, eine mindestens fünfjährige Haftstrafe verhängt wird. Die Strafen sollen gemildert werden können, wenn die Täter mit den Behörden kooperieren und verhindern, dass weitere Straftaten begangen werden, oder den Behörden dabei helfen, andere Straftäter zu ermitteln und vor Gericht zu bringen. Schließlich sieht der Vorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und ihr Vorgehen koordinieren. So sollen sie gemeinsam entscheiden, wer von ihnen den Straftäter verfolgt.

Das Weißbuch betreffend den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und deren Wirkung innerhalb der Europäischen Union bildet den zweiten Schwerpunkt des Kommissionspakets. Es analysiert die rechtlich und politisch geeignetsten Strategien, um zu erreichen, dass Informationen aus Strafregistern zwischen den zuständigen Behörden der 25 Mitgliedstaaten ausgetauscht und Verurteilungen auch außerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie ausgesprochen worden sind, anerkannt werden.

Mit der Umsetzung dieser Strategie wird die EU einen Riesenschritt vollziehen, der zur Folge haben wird, dass Verbrecher nicht mehr die Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und rechtliche Lücken ausnutzen können. Die europäischen Vorschriften werden gewährleisten, dass jemand, der in einem Mitgliedstaat eine Straftat begangen hat und mittlerweile in einem anderen Mitgliedstaat lebt, wirksam, gerecht und ohne Verzögerungen verfolgt wird.

2001 waren Europol 3 000 kriminelle Vereinigungen in der EU bekannt. 2002 wurden 4 000 kriminelle Vereinigungen identifiziert, in deren Machenschaften 40.000 Personen verwickelt waren.

Nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds macht das Volumen der aus der organisierten Kriminalität erzielten und gewaschenen Profite 2 bis 5% des BIP aus.
     
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