Brüssel (eu-int) - “Die Verbrecherbanden täuschen sich, wenn sie glauben,
die EU gehe nicht besonders hart gegen Kriminalität vor”, sagte der für Justiz, Freiheit und Sicherheit
zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Franco Frattini. Neben einem Vorschlag der
Kommission, der darauf abzielt, dass Mitglieder krimineller Vereinigungen, unabhängig davon, wo sie die Straftaten
begehen, schwer bestraft werden, stellte Franco Frattini eine Strategie für den Austausch von Daten aus Strafregistern
und die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Verurteilungen in der EU vor. Er wies darauf hin, derartige Vorschläge
würden gewährleisten, dass Verbrecher unabhängig davon, wo sie die Taten begangen hätten oder
wohin sie anschließend geflohen seien, vor Gericht gebracht würden.
Wie im Haager Programm festgehalten, erwarten die Bürger Europas zu Recht von der Europäischen Union,
dass sie im Hinblick auf die grenzüberschreitenden Probleme wie die organisierte Kriminalität gemeinsam
und wirksamer vorgeht. Genau dies tut die Kommission mit ihrem Legislativvorschlag und ihrem Strategiepapier, die
einen Beitrag zu einer schärferen Bekämpfung von Kriminalität, ob organisiert oder nicht organisiert,
darstellen.
Der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zielt darauf ab, dass einheitlich definiert wird, was eine
kriminelle Vereinigung ist, nämlich ein organisierter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die, mit
dem Ziel, sich finanzielle oder materielle Vorteile zu verschaffen, schwere Straftaten begehen, die mit mindestens
vier Jahren Haft bedroht sind, beispielsweise illegalen Waffenhandel, Drogenhandel, Menschenhandel, Wirtschaftsdelikte
oder Geldwäsche. Der Vorschlag sieht auch vor, dass gegen die Anführer einer kriminellen Vereinigung
eine mindestens zehnjährige Haftstrafe und für die Beteiligung an den Tätigkeiten einer solchen
Vereinigung, einschließlich der Unterstützung dieser Tätigkeiten, eine mindestens fünfjährige
Haftstrafe verhängt wird. Die Strafen sollen gemildert werden können, wenn die Täter mit den Behörden
kooperieren und verhindern, dass weitere Straftaten begangen werden, oder den Behörden dabei helfen, andere
Straftäter zu ermitteln und vor Gericht zu bringen. Schließlich sieht der Vorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten und ihr Vorgehen koordinieren. So sollen sie gemeinsam entscheiden, wer von ihnen den Straftäter
verfolgt.
Das Weißbuch betreffend den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und deren
Wirkung innerhalb der Europäischen Union bildet den zweiten Schwerpunkt des Kommissionspakets. Es analysiert
die rechtlich und politisch geeignetsten Strategien, um zu erreichen, dass Informationen aus Strafregistern zwischen
den zuständigen Behörden der 25 Mitgliedstaaten ausgetauscht und Verurteilungen auch außerhalb
des Mitgliedstaats, in dem sie ausgesprochen worden sind, anerkannt werden.
Mit der Umsetzung dieser Strategie wird die EU einen Riesenschritt vollziehen, der zur Folge haben wird, dass Verbrecher
nicht mehr die Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und rechtliche Lücken ausnutzen
können. Die europäischen Vorschriften werden gewährleisten, dass jemand, der in einem Mitgliedstaat
eine Straftat begangen hat und mittlerweile in einem anderen Mitgliedstaat lebt, wirksam, gerecht und ohne Verzögerungen
verfolgt wird.
2001 waren Europol 3 000 kriminelle Vereinigungen in der EU bekannt. 2002 wurden 4 000 kriminelle Vereinigungen
identifiziert, in deren Machenschaften 40.000 Personen verwickelt waren.
Nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds macht das Volumen der aus der organisierten Kriminalität
erzielten und gewaschenen Profite 2 bis 5% des BIP aus. |