Mehr Verkehrssicherheit durch die Einführung des digitalen Tachografen
Wien (asfinag) - Ab 5. August 2005 werden Fahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht
(hzG) ab 3,5 t und Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen nur noch mit digitalem Tachografen neu zugelassen.
Auch Fahrzeuge mit einem geringeren hzG müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden,
sobald sie gewerblich genutzt werden und in Verbindung mit einem Anhänger oder Auflieger die 3,5 t Grenze
überschreiten. Damit beginnt die Ablöse der analogen Tachographen, die aber erst mit der vollständigen
Erneuerung des betroffenen Fahrzeugbestandes abgeschlossen sein wird. Für den Betrieb dieser neuen Geräte
sind vier unterschiedliche Karten notwendig, wovon zwei von der ASFINAG Maut Service GmbH (Fahrer- und Unternehmenskarten)
und zwei von der Bundesanstalt für Verkehr (Werkstätten- und Behördenkarten) im Auftrag des Bundesministeriums
für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ausgegeben werden.
Verkehrsminister und Vizekanzler Hubert Gorbach: " Die Einführung des digitalen Tachografen trägt
nicht unwesentlich zu Erhöhung der Verkehsicherheit bei. Er zeichnet Lenk- und Ruhezeiten, die Gesamtwegstrecke
sowie die Fahrgeschwindigkeit auf. Mit der neuen Technologie soll der Schutz vor Manipulationen verbessert. Die
Kontrolle wird damit effizienter und sicherer." ASFINAG Vorstandsdirektor Christian Trattner: "Nicht
zu letzt stellt der Digitale Tachograf ein fairerer Wettbewerb im internationalen Transportverkehr her und schafft
damit eine Vergleichbarkeit von Arbeitsbedingungen für die Lenker. Der Fahrer wird bei der Einhaltung der
Vorschriften unterstützt; für die Unternehmen ist die elektronische Verfügbarkeit der Daten und
die Möglichkeit der Auswertung unmittelbar nach jeder Fahrt der Schlüssel zu mehr Transparenz im Flottenmanagement
und zu einem effizienteren Kosten-Controlling."
Für den Betrieb des "Digitalen Tachos" sind vier verschiedene Kartentypen vorgesehen: Fahrerkarte,
Unternehmenskarte, Werkstattkarte und Behördenkarte. Fahrer und Unternehmer stellen den Antrag auf Ausstellung
ihrer Fahrer- bzw. Unternehmenskarte bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC,
die im Auftrag der ASFINAG tätig sind; Werkstatt- und Kontrollkarten werden direkt von der BAV ausgegeben.
Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerkarte - sie muss persönlich beantragt werden, kostet 82 EUR (inkl.
USt.) und gilt fünf Jahre - ist ein Führerschein (mindestens Klasse B) und ein Hauptwohnsitz in Österreich
bzw. - bei einem Hauptwohnsitz in einem Nicht-EU/EWR Staat - der Nachweis einer rechtmäßigen Beschäftigung
in Österreich. Fahrer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen die Karte im jeweiligen Heimatland beantragen.
Die Ausstellung der - ebenfalls fünf Jahre gültigen - Unternehmenskarte gegen einen Kostenersatz von
85 EUR (inkl. USt.) ist an den Nachweis der Identität des Unternehmens und des Einsatzes von Fahrzeugen mit
digitalen Kontrollgeräten gebunden. Für geeignete Personen einer Werkstatt stellt die BAV jährlich
eine neue Werkstattkarte und den dazu gehörenden PIN-Code gegen einen Kostenersatz von 97 EUR aus. Voraussetzung
ist eine Werkstattermächtigung durch den Landeshauptmann.
Die Ausgabestellen nehmen Anträge für die Ausstellung Karten ab 5. Februar 2005 entgegen und stellen
sie ab 5. Mai innerhalb von längstens 15 Werktagen zu. Alle Karten müssen nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer
neu beantragt werden. Mit der Entwicklung und der Führung der zentralen Datenbank sowie mit der Erzeugung
der digitalen Schlüssel und der Ausstellung der Zertifikate wurde vom BMVIT die Bundesrechenzentrum GmbH beauftragt.
Für die Produktion und den Versand der Chipkarten ist die Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH
verantwortlich. |