Gast bekommt 20 Prozent des geforderten Schadenersatzes
Wien (casinos austria) - Der Oberste Gerichtshof hat in jenem Prozess, den ein Kärntner
Unternehmer seit Anfang 2002 gegen Casinos Austria führte, sein Urteil gesprochen. Rund 1,2 Millionen Euro
Schadenersatz forderte der Spielgast für angebliche Spielverluste.
Der OGH verpflichtet Casinos Austria nun zur Zahlung eines Schadenersatzes in der Höhe von € 227.000, also
rund 20 Prozent der ursprünglich geforderten Summe. Die Entscheidung über einen weiteren Teilbetrag (€
217.000) wurde an das Erstgericht zurückgewiesen.
Das österreichische Glücksspielgesetz gehört in Hinblick auf den Spielerschutz zu den weltweit strengsten
Gesetzen. Casinos Austria ist durch dieses Gesetz dazu verpflichtet, die Identität jedes Gastes durch Lichtbildausweis
zu erfassen, Häufigkeit und Intensität seines Spielverhaltens zu kennen sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse
zu überprüfen, wenn Anlass zur Vermutung besteht, dass das Spielverhalten keine ausreichende finanzielle
Deckung findet.
Kein anderes in Österreich im Spielbereich tätiges Unternehmen (z.B. „Kleines Glücksspiel“) ist
zu so strengen Spielerschutzmaßnahmen verpflichtet. Selbstverständlich kommt die Casinos Austria AG
ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und betrachtet darüber hinaus Spielerschutz als wichtigen Bestandteil
ihrer Unternehmensphilosophie. Das Unternehmen hat seit seiner Gründung für den Bereich Spielerschutz
eine eigene Hauptabteilung, die erhebliche Aufwendungen tätigt, um gefährdete Personen zu schützen.
Sie holt Wirtschaftsauskünfte ein, verlangt anlassbezogen die Vorlage ärztlicher und psychologischer
Gutachten und setzt damit Schutzmaßnahmen, die weit über die gesetzlich geforderten hinausgehen.
Auch arbeitet Casinos Austria mit Institutionen zusammen, die Menschen mit Spielabhängigkeit beraten und behandeln
oder sich mit der wissenschaftlichen Erforschung dieser Problematik befassen und unterstützt diese Institutionen
finanziell.
Über 2,5 Millionen Gäste pro Jahr spielen mit Verantwortung und entsprechend ihren Verhältnissen
in den österreichischen Spielbetrieben.
Das Urteil des OGH zeigt nun, dass zunehmend und stärker als bisher der Schutz des Konsumenten in den Regelungen
des Glücksspielgesetzes in den Vordergrund gestellt wird. Grundsätzlich halten auf Spielabhängigkeit
spezialisierte Psychologen den übermäßigen Konsumentenschutz im Bereich des Glücksspiels jedoch
für nicht ausschließlich positiv, da es Gäste im Glauben spielen lässt, verlorene Einsätze
wieder zurückzubekommen. |