Städtebund: Universaldienstverordnung Neu war ein Reinfall  

erstellt am
27. 01. 04

BMVIT bestätigte Verfassungswidrigkeit - Städtebund in der einzurichtenden Post-Kontrollkommission vertreten
Wien (rk) - "Die vom BMVIT im Dezember ausgesandte Universaldienstverordnung neu hat sich gestern im Rahmen des Post- Gipfels leider als vollständiger Reinfall entpuppt. Gerade die Städte und Gemeinden sahen darin bislang ein Instrument, um in einer Kontrollkommission mit einer klaren Rechtsgrundlage über Schließungspläne der Post AG zu beraten und diese eingehend zu prüfen. Warum das BMVIT und der Regulator nicht bereits bei der Erstellung des Entwurfs im Dezember 2004 die verfassungsrechtliche Situation geprüft haben, bleibt für uns ein Rätsel", meinte Städtebund-Generalsekretär Erich Pramböck am Mittwoch (26. 01.).

Zur Erinnerung: Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer neuen Universaldienstverordnung u.a. die Verfassungswidrigkeit der Entscheidungskompetenz der Kontrollkommission erkannt.

"Der Städtebund konnte sich gestern für jene Fälle, in denen eine seiner Mitgliedsgemeinden von Postfilial-Schließungen betroffen ist, erfolgreich in die nunmehr auf rein freiwilliger Basis einzurichtende Dreier-Kontrollkommission hineinreklamieren", bestätigte Pramböck. Dieses Kontrollgremium kann in Zukunft über einzelne Schließungsfälle beraten bzw. bekommt von der Post AG auch Zahlenmaterial mit entsprechender Tiefe für die Beratungen zur Verfügung gestellt. Die Kontrollkommission wird sich aus einem Vertreter der Post AG, des Städtebundes oder Gemeindebundes sowie eines Vertreters der Bundesländer zusammensetzen. Sie kann in strittigen Fällen allerdings lediglich Empfehlungen abgeben.

Das von der Post AG vorgelegte Geschäftsstellenkonzept basiere laut Städtebund einzig auf Verkehrs- und Pendlerströmen, berücksichtige in keinster Weise ältere Menschen, Jugendliche oder Personen ohne eigenen Pkw. Pramböck erinnerte auch daran, dass in einzelnen Fällen entsprechende Qualifikationen von Bediensteten zu höheren Personalkosten führen. Damit könne eine Filiale sehr schnell ins Minus geraten. "Das kann es dann nicht sein, dass etwa die höhere Qualifikation eines Mitarbeiters indirekt zur Sperre eines Postamts führt", schloss Pramböck.
     
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