BMVIT bestätigte Verfassungswidrigkeit - Städtebund in der einzurichtenden Post-Kontrollkommission
vertreten
Wien (rk) - "Die vom BMVIT im Dezember ausgesandte Universaldienstverordnung neu hat sich gestern
im Rahmen des Post- Gipfels leider als vollständiger Reinfall entpuppt. Gerade die Städte und Gemeinden
sahen darin bislang ein Instrument, um in einer Kontrollkommission mit einer klaren Rechtsgrundlage über Schließungspläne
der Post AG zu beraten und diese eingehend zu prüfen. Warum das BMVIT und der Regulator nicht bereits bei
der Erstellung des Entwurfs im Dezember 2004 die verfassungsrechtliche Situation geprüft haben, bleibt für
uns ein Rätsel", meinte Städtebund-Generalsekretär Erich Pramböck am Mittwoch (26. 01.).
Zur Erinnerung: Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer neuen
Universaldienstverordnung u.a. die Verfassungswidrigkeit der Entscheidungskompetenz der Kontrollkommission erkannt.
"Der Städtebund konnte sich gestern für jene Fälle, in denen eine seiner Mitgliedsgemeinden
von Postfilial-Schließungen betroffen ist, erfolgreich in die nunmehr auf rein freiwilliger Basis einzurichtende
Dreier-Kontrollkommission hineinreklamieren", bestätigte Pramböck. Dieses Kontrollgremium kann in
Zukunft über einzelne Schließungsfälle beraten bzw. bekommt von der Post AG auch Zahlenmaterial
mit entsprechender Tiefe für die Beratungen zur Verfügung gestellt. Die Kontrollkommission wird sich
aus einem Vertreter der Post AG, des Städtebundes oder Gemeindebundes sowie eines Vertreters der Bundesländer
zusammensetzen. Sie kann in strittigen Fällen allerdings lediglich Empfehlungen abgeben.
Das von der Post AG vorgelegte Geschäftsstellenkonzept basiere laut Städtebund einzig auf Verkehrs- und
Pendlerströmen, berücksichtige in keinster Weise ältere Menschen, Jugendliche oder Personen ohne
eigenen Pkw. Pramböck erinnerte auch daran, dass in einzelnen Fällen entsprechende Qualifikationen von
Bediensteten zu höheren Personalkosten führen. Damit könne eine Filiale sehr schnell ins Minus geraten.
"Das kann es dann nicht sein, dass etwa die höhere Qualifikation eines Mitarbeiters indirekt zur Sperre
eines Postamts führt", schloss Pramböck. |