Wien (bpd) - Die Bundesregierung beschloss am Dienstag (25. 01.) im Ministerrat eine Punktation über
die Einrichtung eines internationalen Katastrophenfonds. Dieser soll mit bis zu 100 Millionen Euro dotiert werden.
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel: "Dieser internationale Hilfsfonds für Katastrophen im Ausland ist
ein Pendant zum nationalen Katastrophenfonds. Aus ihm sollen sowohl Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Katastrophen
finanziert werden wie auch jene zur Beseitigung der Schäden."
Zur Verbesserung der Information in Krisenfällen beschloss die Bundesregierung auch eine Novellierung des
Datenschutzgesetzes. Die Information von Angehörigen soll damit nicht mehr auf datenrechtliche Hindernisse
stoßen und die Arbeit der Hilfsorganisationen erleichtert werden. So wird mit dieser Novelle der Umgang mit
Daten von Katastrophenopfern eindeutig geklärt. Die Novelle stellt sicher, dass Behörden im Katastrophenfall
Daten von Opfern oder vermutlichen Betroffenen ohne Verzögerung verarbeiten dürfen. Erlaubt wird weiters
eine Übermittlung von Daten an Hilfsorganisationen. Ermöglicht wird auch die Übermittlung von sensiblen
Daten an ausländische Behörden, wenn dies erforderlich sein sollte. Auch private Unternehmen wie Fluglinien,
Transportunternehmen, Beherbergungsbetriebe sollen den Behörden die notwendigen Daten zur Verfügung stellen
dürfen.
Bundeskanzler Schüssel informierte über die gegenwärtige Reise von Außenministerin Ursula
Plassnik nach Sri Lanka. Die Außenministerin besucht dort das Katastrophengebiet und führt Gespräche
mit der Regierung über österreichische Hilfsprojekte. |