EuGH verhandelt ab 17. März 2005 über oberösterreichische Nichtigkeitsklage betreffend
das Oö. Gentechnikverbotsgesetz
Linz (lk) - Die von Oberösterreich und der Toskana ins Leben gerufene Allianz jener Regionen,
die auf Anbau und Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen verzichten wollen, ist auf mittlerweile
20 Mitglieder aus ganz Europa angewachsen. Neu hinzugekommen sind: Steiermark, Lazio, Südtirol, Sardinien,
Emilia - Romana, Ile de France, Pitou - Charentes und Bretagne.
Alle Allianzpartner sind sich einig, dass rund um das Thema Gentechnik in der Landwirtschaft noch viele Fragen
offen sind. Oberösterreich kommt innerhalb der Gentechnikkritiker eine Sonderposition zu, weil es diese Frage
vor das Europäische Höchstgericht gebracht hat und dort mit dem Gentechnikverbotsgesetz ein Selbstbestimmungsrecht
der Regionen eingeklagt hat.
"Wir sind überzeugt, dass angesichts noch unbeantworteter Fragen, ein vorschnelles Einlassen auf die
Gentechnik dramatische Folgewirkungen haben könnte. Einmal freigesetzte gentechnisch veränderte Organismen
sind nicht mehr rückholbar und könnten die Lebensgrundlage der Bauern unwiderruflich schädigen",
sind sich Landesrat Stockinger und Landesrat Anschober einig.
Die EU-Kommission will diese Problematik mit einem "geordneten Nebeneinander" (Koexistenz) von biologischen
Landbau und GVO-Landbau lösen. Die kleinstrukturierte Oö. Landwirtschaft und die von Wissenschaftlern
untermauerten notwenigen Schutzabstände zwischen diesen Flächen, machen die Koexistenz für Oberösterreich
aber undurchführbar. Auch die zuständige EU-Kommissarin Fischer-Boel hat die mit der Koexistenz verbundene
Problematik eingeräumt und damit eine Korrektur der bisherigen Linie der EU in den Raum gestellt.
EuGH - Entscheidung steht bevor!
Am Rande der Konferenz in Florenz informierten Anschober und Stockinger auch darüber, dass für 17. März
2005 die mündliche Verhandlung über die von Oberösterreich im November 2003 eingebrachte Nichtigkeitsklage
vor dem EuGH angesetzt ist. Somit ist in den nächsten Monaten mit einer Entscheidung dieser Grundsatzfrage
zu rechnen. Von Aussagen dieser höchstgerichtlichen Weichenstellung hängt für viele europäische
Regionen - nicht nur für Oberösterreich - eine weitere Strategie im Umgang mit der Gentechnik in der
Landwirtschaft ab.
"Die jüngsten Beschlüsse auf EU-Ebene zeigen, dass die Skeptiker des GVO-Anbaus immer mehr werden,
und die Politik der Kommission (Aufhebung des Gentechnikmoratoriums, forcierte Zulassung von GVO-Produkten) in
den demokratischen Gremien Europas nicht mehrheitsfähig ist. Das von Oberösterreich angestrebte Selbstbestimmungsrecht
der Regionen in der "GVO-Frage" ist daher von höchster politischer Brisanz", sind Stockinger
und Anschober überzeugt. |