Wien (arbö) - In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Grundsatz der Sicherheit, Flüssigkeit
und Leichtigkeit des Verkehrs festgelegt. "Unter diesem Aspekt begrüßt der ARBÖ eine Diskussion
über die Veränderung der bestehenden Tempolimits auf Autobahnen und Schnellstraßen", so ARBÖ-Präsident
Dr. Herbert Schachter. Alle Vor- und Nachteile seien im Zuge einer breit angelegten Diskussion sorgfältig
abzuwägen.
Wenn technische Voraussetzungen und Straßenzustand es zulassen, tritt der ARBÖ für eine Flexibilisierung
der Tempolimits ein. Welche Abschnitte von Schnellstraßen und Autobahnen dafür in Frage kommen, sei
von Abschnitt zu Abschnitt genauestens zu prüfen. "Wir brauchen genaue Analysen und sollten - im Interesse
der Sicherheit - uns davor hüten Insellösungen zu produzieren, die in der Praxis vom Großteil der
Bevölkerung nicht akzeptiert und oft auch gebrochen werden."
In Italien, wo die Autobahnbetreiber seit eineinhalb Jahren die rechtliche Möglichkeit haben, das Tempolimit
auf Autobahnen abschnittweise auf 150 km/h zu erhöhen, gibt es bis dato keine einzige Strecke, auf der Tempo
150 erlaubt wäre, ergeben aktuelle Recherchen des ARBÖ in Italien. Dort gilt weiterhin ein Tempolimit
von 130 bei guten Straßenverhältnissen und eine Tempolimit von 110 km/h bei Schlechtwetter. |