Bozen (lpa) - Die Kontingente für die Arbeitsgenehmigungen für ausländisches Personal sollen
in diesen Tagen im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht werden. Damit rechnet Arbeits-Landesrätin
Luisa Gnecchi. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung können die entsprechenden Anträge bei den Arbeitsvermittlungszentren
eingereicht werden. Allerdings gilt das Vorrangsrecht der Vermittlung ansässiger Arbeitskräfte.
Landesrätin Gnecchi und Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, verweisen in diesem Zusammenhang
auf das Autonomiestatut, in dem verankert ist, dass bei der Arbeitsvermittlung jene Arbeitskräfte bevorzugt
vermittelt werden, die bereits in Südtirol ansässig sind. Dabei sei unter der einheimischen Bevölkerung
ein steigendes Interesse an einer Mithilfe in der Landwirtschaft zur Erntezeit zu verzeichnen, erklärt Sinn.
"Vermehrt haben sich bereits im Vorjahr in Südtirol ansässige Personen an die Arbeitsvermittlungszentren
des Landes gewandt und sich nach einer Arbeitsmöglichkeit als Erntehelfer umgesehen", so Sinn.
Deshalb sei es wichtig, dass sich alle Interessierten rechtzeitig - nach Möglichkeit bereits im Laufe des
Februar - bei den Arbeitsvermittlungszentren des Landes melden, so Gnecchi. Auf diese Weise könnten die Zentren
den Landwirten einheimische verfügbare Arbeitskräfte anbieten, noch bevor diese auf eine Arbeitsgenehmigung
für ausländische Erntehelfer zurückgreifen müssen, so Sinn. Und Gnecchi ergänzt: "Wir
werden die Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger erst dann erteilen, wenn die verfügbaren Arbeitnehmer
mit Vorrangsrecht eine konkrete Beschäftigungszusage für die Erntezeit haben", so die Landesrätin.
Das Vorrangsrecht gilt natürlich auch für das Gastgewerbe. Deshalb sollten sich auch an einer Arbeit
in diesem Bereich interessierte und in Südtirol ansässige Personen bei den Arbeitsvermittlungszentren
melden. Je früher die Bereitschaft bekannt gegeben werde, eine Arbeit in diesen Bereichen anzunehmen, desto
größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass diese Arbeitnehmer vermittelt würden, anstatt dass eine
Arbeitsgenehmigung für Ausländer erteilt werde, so Gnecchi und Sinn. |