Arbeitsgenehmigungen: In Südtirol Ansässige haben Vorrang  

erstellt am
03. 02. 05

Bozen (lpa) - Die Kontingente für die Arbeitsgenehmigungen für ausländisches Personal sollen in diesen Tagen im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht werden. Damit rechnet Arbeits-Landesrätin Luisa Gnecchi. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung können die entsprechenden Anträge bei den Arbeitsvermittlungszentren eingereicht werden. Allerdings gilt das Vorrangsrecht der Vermittlung ansässiger Arbeitskräfte.

Landesrätin Gnecchi und Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, verweisen in diesem Zusammenhang auf das Autonomiestatut, in dem verankert ist, dass bei der Arbeitsvermittlung jene Arbeitskräfte bevorzugt vermittelt werden, die bereits in Südtirol ansässig sind. Dabei sei unter der einheimischen Bevölkerung ein steigendes Interesse an einer Mithilfe in der Landwirtschaft zur Erntezeit zu verzeichnen, erklärt Sinn. "Vermehrt haben sich bereits im Vorjahr in Südtirol ansässige Personen an die Arbeitsvermittlungszentren des Landes gewandt und sich nach einer Arbeitsmöglichkeit als Erntehelfer umgesehen", so Sinn.

Deshalb sei es wichtig, dass sich alle Interessierten rechtzeitig - nach Möglichkeit bereits im Laufe des Februar - bei den Arbeitsvermittlungszentren des Landes melden, so Gnecchi. Auf diese Weise könnten die Zentren den Landwirten einheimische verfügbare Arbeitskräfte anbieten, noch bevor diese auf eine Arbeitsgenehmigung für ausländische Erntehelfer zurückgreifen müssen, so Sinn. Und Gnecchi ergänzt: "Wir werden die Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger erst dann erteilen, wenn die verfügbaren Arbeitnehmer mit Vorrangsrecht eine konkrete Beschäftigungszusage für die Erntezeit haben", so die Landesrätin.

Das Vorrangsrecht gilt natürlich auch für das Gastgewerbe. Deshalb sollten sich auch an einer Arbeit in diesem Bereich interessierte und in Südtirol ansässige Personen bei den Arbeitsvermittlungszentren melden. Je früher die Bereitschaft bekannt gegeben werde, eine Arbeit in diesen Bereichen anzunehmen, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass diese Arbeitnehmer vermittelt würden, anstatt dass eine Arbeitsgenehmigung für Ausländer erteilt werde, so Gnecchi und Sinn.
     
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