Keine rechtswidrigen Beschäftigungsverbote  

erstellt am
03. 02. 05

Wien (bgf) - "Der EuGH hat keine rechtswidrigen Beschäftigungsverbote für Frauen im Bergbau festgestellt", stellte Frauenministerin Maria Rauch-Kallat am Mittwoch (02. 02.) klar. Da Österreich durch internationale Übereinkommen noch verpflichtet sei, Beschäftigungsverbote und -beschränkungen von Bergwerksarbeit für Frauen aufrecht zu erhalten, habe der EuGH die Klage der europäischen Kommission diesbezüglich abgewiesen.

Österreich sei zwar wegen des Verbotes der Beschäftigung von Frauen mit bestimmten Arbeiten in Druckluft und als Taucherinnen verurteilt worden, diese Ungleichbehandlung von Frauen und Männern sei mittlerweile aber durch eine entsprechende Novelle der Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung behoben worden. Diese Novelle sei bereits vergangen Sommer beschlossen worden und im November 2004 in Kraft getreten.
     
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