Wien (bgf) - "Der EuGH hat keine rechtswidrigen Beschäftigungsverbote für Frauen im Bergbau
festgestellt", stellte Frauenministerin Maria Rauch-Kallat am Mittwoch (02. 02.) klar. Da Österreich
durch internationale Übereinkommen noch verpflichtet sei, Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
von Bergwerksarbeit für Frauen aufrecht zu erhalten, habe der EuGH die Klage der europäischen Kommission
diesbezüglich abgewiesen.
Österreich sei zwar wegen des Verbotes der Beschäftigung von Frauen mit bestimmten Arbeiten in Druckluft
und als Taucherinnen verurteilt worden, diese Ungleichbehandlung von Frauen und Männern sei mittlerweile aber
durch eine entsprechende Novelle der Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung behoben worden. Diese Novelle sei
bereits vergangen Sommer beschlossen worden und im November 2004 in Kraft getreten. |