Landesregierung beschließt Sonderprüfung des Landeskulturfonds durch Landesrechnungshof!
Innsbruck (lk) - In einer am Dienstag (01. 02.) um 12.30 Uhr kurzfristig einberufenen Sitzung
der Landesregierung im Büro des Landeshauptmanns im Landhaus in Innsbruck wurde auf Antrag von LH Herwig van
Staa beschlossen, eine Sonderprüfung der Gebarung des Landeskulturfonds durch den Landesrechnungshof zu verlangen,
soweit diese Gebarung Rechtsgeschäfte des Landeskulturfonds mit Landesrätin Dr. Anna Hosp betrifft.
Diesem Fonds obliegt der Erwerb von bäuerlichen Anwesen, deren Übergang an Berufsfremde sonst zu befürchten
ist, und die Weitergabe an geeignete Personen, insbesonderew weichende Bauernsöhne und Landarbeiter.
Der Landeskulturfonds hat in den vergangenen Jahren mehrere land- und forstwirtschaftliche Grundstücke von
Landesrätin Dr. Anna Hosp erworben. In letzter Zeit wurde der Vorwurf erhoben, dass diese Rechtserwerbe zu
überhöhten Preisen erfolgt seien.
Mit der beantragten Sonderprüfung soll der Landesrechnungshof nunmehr prüfen, ob die Gebarung des Landeskulturfonds
im Zusammenhang mit diesen Rechtsgeschäften den Rechtsvorschriften entspricht und die Grundsätze der
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit dabei beachtet wurden. |