Donau: Elektronische Informationsdienste für Schifffahrt ab 1.1.2006 in Vollbetrieb
Wien (svt) - Mit der Schifffahrtsrechtsnovelle 2005, die am Dienstag (01. 02.) im Ministerrat
beschlossen wurde, werden die Grundlagen zur Umstellung auf die von der EU-entwickelten elektronischen Informationsdienste
für die Binnenschifffahrt (RIS) geschaffen. "RIS wurde in den vergangen Jahren unter maßgeblicher
Einbindung Österreichs für die europäische Binnenschifffahrt entwickelt. Als erstes europäisches
Land wird Österreich Anfang 2006 auch in den operativen Vollbetrieb gehen. Die RIS-Zentrale in Wien und die
Empfangsstationen entlang der Donau werden ab 1.1.2006 die Schiffe rund um die Uhr mit umfassendem nautischen Datenmaterial
versorgen", erklärte heute, Dienstag, Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka. Die Einsetzung
der "River Information Services" (RIS) trägt damit maßgeblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
und Effizienz des Binnenschiffstransportes bei.
Kernelement von DoRIS (Donau River Information Services) ist die elektronische Erfassung der Position und Identität
aller im System vorhandenen Schiffe und deren Darstellung auf einer elektronischen Wasserstraßenkarte, der
sogenannten Inland-ECDIS - "Electronic Chart Display and Information System". Diese zeigt alle wichtigen
nautischen Informationen über die Wasserstraße und die aktuelle Verkehrssituation.
Die Weitergabe elektronischer Informationen in der Schifffahrt erhält durch diese gesetzliche Grundlage Rechtssicherheit,
eine wesentliche Voraussetzung für zukünftige europäische und internationale Abkommen. "Wir
schaffen damit für wichtige Änderungen in der Schifffahrt, die sich durch die internationale und wirtschaftliche
Integration sowie durch die Einführung neuer Kommunikationstechnologien ergeben haben, die rechtliche Rahmenbedingungen",
erklärte Kukacka. Mit RIS werden behördliche Aufgaben wie Verkehrskontrolle und -lenkung, Grenzabfertigung
und Zollabwicklung unterstützt und unbürokratisch und effizient wahrgenommen.
Die Schifffahrtsrechtsnovelle sieht darüber hinaus vor, dass die "Schifffahrtspolizei", die in der
Vergangenheit mehrfach für Verwechslungen mit auf der Donau tätigen Einheiten der österreichischen
Sicherheitsexekutive ("Wasserpolizei") gesorgt hat, künftig "Schifffahrsaufsicht" heißen
wird. Die neue Formulierung "Schifffahrtsaufsicht" dient der Klarstellung und deutlichen Unterscheidbarkeit
von zwei zwingend voneinander getrennten Organisationseinheiten. Die Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht ist die
Überwachung der Einhaltung aller die Schifffahrt betreffenden Verwaltungsvorschriften, die Erteilung von Anordnungen
an Benützer der Wasserstraße, die Regelung der Schifffahrt und der Bedienung der Donauschleusen sowie
die Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge. "Die Schifffahrtsrechtsnovelle 2005 ist ein wichtiger
Schritt, um das Ziel der Bundesregierung, den Verkehrsträger Wasserstraße attraktiver und wettbewerbsfähiger
zu machen, auch in die Tat umzusetzen", schloss Kukacka. |