Umweltpolitik / Genehmigungsverfahren  

erstellt am
11. 02. 05

UVP-Novelle bringt Parteistellung für Umweltorganisationen
Wien (bmlfuw) - Durch die seit 1. Jänner gültige Novelle des Umweltverträglichkeits- prüfungsgesetzes (UVP-G) können sich NGOs an Genehmigungsverfahren, die ab 1. Juni 2005 eingeleitet werden, als Partei beteiligen. Unbedingte Voraussetzung für die Parteistellung ist die behördliche Anerkennung als Umweltorganisation gemäß UVP-Gesetz. Der Antrag auf Anerkennung sollte bereits jetzt gestellt werden. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein wichtiges Instrument des vorsorgenden Umweltschutzes. Ihr Ziel ist es, mögliche Auswirkungen eines Bauvorhabens auf Umwelt und Natur vor seiner Verwirklichung zu prüfen. Umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung ist dabei ein zentrales Element. Bisher konnten neben unmittelbar betroffenen Anrainern, dem Umweltanwalt, der Standortgemeinde bzw. der unmittelbar angrenzenden Gemeinde auch Bürgerinitiativen unter Vorweis von mindestens 200 Unterstützungsunterschriften an Genehmigungsverfahren teilnehmen. Nun haben auch anerkannte Umweltorganisationen Parteistellung. Diese Ausweitung der Parteienrechte soll die Verfahren transparenter machen und zur Akzeptanz der Entscheidungen beitragen.

Um als Umweltorganisation gemäß UVP-Gesetz Parteienrechte in einem Genehmigungs- verfahren wahrnehmen zu können, ist das Vorliegen eines Anerkennungs- bescheides unbedingt erforderlich. Als Umweltorganisation gilt ein Verein oder eine Stiftung mit gemeinnützigem Zweck und dem ausdrücklichen Ziel, die Umwelt zu schützen. Weitere Bedingung ist mindestens dreijähriges Bestehen der Organisation. Das Antragsformular auf Anerkennung sowie eine Ausfüllhilfe befindet sich auf der Homepage des Lebensministeriums.

 

 Scheuch: "Guten Morgen, Herr Minister Pröll!"
Hauptsächlich Verkehrsdichte ist maßgeblich für Umweltverschmutzung
Wien (fpd) - "Offensichtlich hat Minister Pröll seine Winterschlaf heute kurz unterbrochen. Trotz seiner politische Pause, die zwar lang, augenscheinlich aber nicht sehr anregend gewesen sein dürfte, müsste ihm bewusst sein, dass Umweltschutz nicht bedeutet, in die automobile Steinzeit zurückzukehren. Die Umweltverschmutzung in Österreich hängt neben vielen andren Faktoren allerdings hauptsächlich von der Verkehrsdichte - und nicht vom Tempo - ab", stellt FPÖ-Generalsekretär NAbg. DI Uwe Scheuch am Freitag (11. 02.) gegenüber dem Freiheitlichen Pressedienst fest.

Die ÖVP würde sich immer gerne als die bewegende Kraft im Lande präsentieren, die tägliche politische Arbeit beweise aber, dass Schüssel und Co eher Reformverweigerer wären. Die von Verkehrsminister Gorbach angeregte Diskussion um Geschwindigkeitsbeschränkungen würde dies laut Scheuch wieder deutlich zeigen. "In Deutschland, wo auf den Autobahnen grundsätzlich freie Geschwindigkeitswahl gilt, sind nach einer Statistik der "Bundesanstalt für Straßenwesen" im Jahr 2003 im Schnitt 3,8 Menschen pro eine Milliarde gefahrener Autobahnkilometer gestorben. Nach den Daten des KfV liegt dieser Wert in Österreich trotz Tempo 130 bei fast sechs. Die österreichischen Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten also nicht in Stein gemeiselt sein", erklärte Scheuch weiter.

Gerade in der österreichischen Landwirtschaft könnte Minister Pröll seinen "geradezu unbändigen Arbeitseifer" an vielen anderen, nach wie vor unerledigten Umweltthemen abreagieren, bevor er sich als Reformbremse an ressortfremde Agenden heranwagen sollte, so FP-Generalsekretär Scheuch abschließend.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller vier im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

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