Neues Aussenhandelsgesetz, Änderung im Kriegsmaterialgesetz
Wien (pk) - Am Mittwoch (09. 02.) wurden Regierungsvorlagen im Parlament behandelt: die Dual-Use-Verordnung
der EU samt begleitenden Vorschriften, EG-Embargobestimmungen, Beschlüsse im Rahmen der GASP und zur internationalen
Terrorbekämpfung sowie zur Rüstungs- und Technologietransferkontrolle erfordern Anpassungen im Außenhandelsgesetz
1995, im Chemiewaffenkonvention-Durchführungsgesetz (CWKG) und im Kriegsmaterialgesetz. Da bloße Novellen
des Außenhandelsgesetzes und des CWKG unübersichtlich geworden wären, hat die Bundesregierung einen
Entwurf für ein neues Außenhandelsgesetz 2005 vorgelegt, das auch die Bestimmungen des bisherigen CWKG
integriert.
Das Außenhandelsgesetz 2005 regelt den Verkehr mit Waffen sowie mit Waren und Dienstleistungen zur Herstellung
von Waffen, Raketentechnologie und Gütern, die militärisch und zivil verwendbar sind. Das an die europäische
und internationale Rechtslage angepasste neue Gesetz enthält klare Bestimmungen für Kontrollen im innergemeinschaftlichen
Verkehr und bei der Durchfuhr, erlaubt größere Flexibilität bei Reaktionen auf internationale Entwicklungen,
vor allem beim Kampf gegen den Terrorismus, bringt Erleichterungen für die Wirtschaft, bietet aber keine Möglichkeit,
Ausfuhren aus rein wirtschaftlichen Gründen zu beschränken.
Das Wirtschaftsressort rechnet pro Jahr mit durchschnittlich 2.500 Anträgen auf Bewilligung und erwartet durch
die neuen Verfahrensvorschriften einen personellen und sachlichen Mehrbedarf. Dieser kann durch Umschichtungen
innerhalb des Ressorts abgedeckt werden, heißt es in den Erläuterungen ( 798 d.B.).
Quellenbesteuerungsabkommen für Aruba und Niederländische Antillen
Da die Nichtbesteuerung von Zinsen mit einem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes nicht vereinbar
ist, sieht eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 zwischen Mitgliedsländern einen automatischen Informationsaustausch
über Sparzinsen vor, die an Bürger anderer Mitgliedstaaten gezahlt werden, wobei Österreich, Belgien
und Luxemburg für eine Übergangsperiode ein bloßer Quellensteuerabzug zugestanden wurde. Die Anwendung
der Richtlinie setzt aber voraus, dass auch die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco sowie die
Kanalinseln, die Isle of Man und assoziierte sowie abhängige Gebiete in der Karibik gleiche Regeln anwenden
oder entsprechende Abkommen mit ihnen bestehen.
Um gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zwischen Banken in Österreich und auf der Karibikinsel Aruba sowie den
Niederländischen Antillen herzustellen, sehen Abkommen mit den Niederlanden jeweils für eine Übergangsperiode
einen Quellensteuerabzug für Zinszahlungen an im anderen Vertragsstaat ansässige Personen vor. Danach
soll ein Informationsaustausch gelten. Während des Übergangszeitraums werden 75 % der in Österreich
einbehaltenen Quellensteuer an Aruba oder die Niederländischen Antillen überwiesen ( 808 d.B. und 809
d.B.).
Investitionsschutzabkommen mit Kambodscha
Ein auf zehn Jahre abgeschlossenes Abkommen mit Kambodscha dient der wechselseitigen Förderung und dem Schutz
von Investitionen. Es beruht auf den Grundlagen der Gegenseitigkeit, der Meistbegünstigung sowie der Inländergleichbehandlung
und regelt unter anderem Entschädigungen bei Enteignungen, Überweisungen und Formen der Streitbeilegung
( 810 d.B.).
Berichte des Finanzministers an den Budgetausschuß
Im Jahr 2004 hat der Finanzminister unbewegliches Bundesvermögen im Umfang von insgesamt 35.997.223,73 verkauft.
Es gab keine Veräußerung, bei der das Entgelt im Einzelfall den Betrag von 2 Mill. überschritten
hätte (30 BA).
Vorbelastungen im 4. Quartal 2004
Finanzminister Grasser informiert den Budgetausschuss weiters über Vorbelastungen in der Höhe von 222,428
Mill. im 4. Quartal 2004. Die bedeutendsten Beträge gelten Heeresaufwendungen (204,506 Mill. ), Sportförderungen
(6,98 Mill. ) sowie der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, hauptsächlich zur Erstellung wissenschaftlicher
Unterlagen (5,867 Mill. ).
Zu den Heeresaufwendungen, die künftige Budgets belasten werden, zählen unter anderem folgende Anschaffungen:
Leicht-LKW (103,284 Mill. ), Schützenpanzer Ulan (Rate 2005: 17,727 Mill. ) sowie Ausbildungsmittel, Spezialwerkzeug
und Klimaanlagen für Panzer (17,727 Mill. ) (31 BA). |