Rückläufige Entwicklung bei schweren Arbeitsunfällen  

erstellt am
09. 02. 05

Tätigkeitsbericht 2003 der Arbeitsinspektion
Wien (pk) - Dem Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2003 ( III-120 d.B.) ist zu entnehmen, dass im Berichtsjahr die Arbeitsinspektorate bei 73.908 Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen bzw. bei fast 26 % der EDV-mäßig vorgemerkten Betriebsstätten (229.230) Amtshandlungen durchgeführt haben. Dabei wurden 48.376 Betriebsstätten und 15.316 Arbeits-(Bau-)stellen überprüft. Von den insgesamt durchgeführten 178.497 Amtshandlungen waren etwas mehr als zwei Drittel (120.571) Überprüfungen. Im Rahmen von Inspektionen wurden 39.500 Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen stichprobenartig überprüft und bei 77.882 Erhebungen gezielte Überprüfungen von Teilaspekten des Arbeitnehmerschutzes (z.B. Arbeitsunfälle, Kinder- und Jugendlichenschutz, Mutterschutz, Arbeitszeit) durchgeführt. Ferner nahmen die ArbeitsinspektorInnen an 18.952 behördlichen Verhandlungen (z.B. gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen) teil und führten abgesehen von schriftlichen Erledigungen, internen Besprechungen und Ähnlichem 38.974 sonstige Tätigkeiten durch.

Zahl der Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften nahm leicht zu
Bei mehr 36 % aller überprüften und bei fast 47 % der inspizierten Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen konnten 2003 Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften festgestellt werden, daraufhin wurden die ArbeitgeberInnen eingehend über die Möglichkeiten zur Behebung dieser Mängel beraten; bei Vorliegen schwer wiegender Übertretungen wurde eine sofortige Strafanzeige erstattet. Gegenüber 2002 (fast 37 % bzw. über 45 %) nahm der Anteil an Übertretungen bei den Inspektionen leicht zu. Von den 83.190 Übertretungen (ohne Lenkerkontrollen) betrafen 76.894 den Verwendungsschutz und 73 die Heimarbeit. Rund 39 % der im Verwendungsschutz festgestellten Mängel bezogen sich auf das Arbeitszeitgesetz. Zusätzlich wurden bei Lenkerkontrollen 128.095 Arbeitstage von LenkerInnen überprüft und dabei 6.000 Mängel festgestellt. Im Bereich des Arbeitnehmerschutzes wurden knapp mehr als 1.505 Strafanzeigen (technischer und arbeitshygienischer Arbeitnehmerschutz: 769; Verwendungsschutz: 736) erstattet.

AUVA: Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle und der Berufskrankheiten rückläufig
Gemäß den Daten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt stieg im Berichtsjahr die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne Wegunfälle) von 98.538 auf 103.567 und die Unfallquote leicht an. Zugleich ging jedoch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle von 120 auf 103 spürbar zurück. Die Zahl der von der AUVA anerkannten Berufskrankheiten nahm von 1.215 im Jahr 2002 auf 1.035 (806 männliche und 229 weibliche Beschäftigte) im Jahr 2003 leicht ab; in 40 Fällen verliefen die Berufskrankheiten tödlich. Zugleich wurden in 4.433 (2002: 4.107) Betriebsstätten 45.479 (42.559) Beschäftigte durch ermächtigte ÄrztInnen auf ihre gesundheitliche Eignung für bestimmte Einwirkungen oder Tätigkeiten untersucht. Die ärztlichen Untersuchungen ergaben, dass 31 (41) Beschäftigte aus 17 (23) Betriebsstätten für diese Tätigkeiten nicht geeignet waren. Dabei waren die Betroffenen u.a. mit Tätigkeiten unter Einwirkung von Blei, im Rahmen von Gasrettungsdiensten, Grubenwehren oder Gasschutzwehren beschäftigt.

Schwerpunktaktion und Projekte
Zusätzlich wurden im Berichtsjahr an Schwerpunktaktionen die Europäische Kampagne im Bauwesen 2003 durchgeführt und die Kampagne „Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bäckereien“ sowie das Kids-Projekt fortgeführt. Weiters erarbeitete die Arbeitsinspektion eine Broschüre betreffend Alleinarbeitsplätze (AAP), eine Anleitung betreffend die manuelle Lasthandhabung in Supermärkten sowie einen Leitfaden für Sicherheit- und Gesundheitsmanagementsysteme (Ö-SGMS); außerdem startete sie in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ein Projekt zur Ausarbeitung eines Kodex für einen praktischen Leitfaden zur Umsetzung der Lärmrichtlinie im Unterhaltungssektor (Ko-L-MUS).

Staatspreis für Arbeitssicherheit 2003
Im Rahmen eines Festaktes wurde im Mai 2003 der Staatspreis für Arbeitssicherheit 2003 von Arbeitsminister Bartenstein an drei österreichische Unternehmen überreicht. Der erste Preis ging an die Sappi Austria Produktions- GmbH & Co KG, den zweiten Preis erhielt die VAE Eisenbahnsysteme GmbH und den dritten Preis bekam die Neusiedler Ybbstal AG. Der Staatspreis wurde den Preisträgern in Form eines Kunstobjekts des österreichischen Künstlers Leopold Schuster überreicht. Ferner wurden alle nominierten Unternehmen mit dem Staatspreislogo ausgezeichnet.

Telefonische Rerreichbarkeit von ArbeitsinspektorInnen ausserhalb der Dienstzeit
Bei den Arbeitsinspektoraten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet, die die telefonische Erreichbarkeit von ArbeitsinspektorInnen außerhalb der Dienstzeit sicherstellt. Diese können daher in dringenden Fällen (z.B. bei schweren und tödlichen Arbeitsunfällen, bei unmittelbarer Gefährdung von Leben und Gesundheit von Beschäftigten) rund um die Uhr kontaktiert werden.
     
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