Die neue sozialpolitische Agenda  

erstellt am
09. 02. 05

Ein wesentlicher Pfeiler der neuen Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze
Brüssel (eu-int) - Die Kommission veröffentlicht heute ihre neue sozialpolitische Agenda, mit der sie im Rahmen der umgestalteten Lissabonner Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze das europäische Sozialmodell modernisieren möchte. Die neue Agenda konzentriert sich auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und gleicher Chancen für alle und soll gewährleisten, dass die Vorteile der Wachstums- und Arbeitsplatzinitiative der EU allen Mitgliedern der Gesellschaft zugute kommen. Durch die Modernisierung der Arbeitsmärkte und der Sozialschutzsysteme werden die Menschen Chancen nutzen können, die sich ihnen im Zuge des internationalen Wettbewerbs, des technologischen Fortschritts und der gewandelten Bevölkerungsstruktur bieten. Damit leistet die sozialpolitische Agenda einen Beitrag zum Schutz der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft.

Der für das Ressort Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit zuständige Kommissar Vladimír Špidla sagte: „Diese dynamische neue Agenda wird dazu beitragen, dass die Bürger das bekommen, was sie am meisten wünschen, nämlich menschenwürdige Arbeitsplätze und soziale Gerechtigkeit. Sie soll alle in die Lage versetzen, die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen unsere Gesellschaft konfrontiert ist, und sie soll die Bedürftigsten unterstützen. Sie zielt darauf ab, unser Sozialmodell, das hohes Ansehen genießt, als wesentliches Instrument zur Flankierung der Maßnahmen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu erhalten und zu modernisieren. Sie zeichnet den Weg zur Reform der Arbeitsmärkte vor, damit Arbeit für alle eine realistische Möglichkeit werden kann. Gleichzeitig beschreibt sie Wege zur Modernisierung der Sozialsysteme und zur Bekämpfung der Armut.“

Die neue sozialpolitische Agenda basiert auf zwei Hauptprioritäten, und zwar i) Beschäftigung und ii) Bekämpfung der Armut sowie Förderung der Chancengleichheit. Diese Hauptprioritäten dienen der Verfolgung zweier wichtiger Strategieziele der Kommission für die nächsten fünf Jahre: Wohlstand und Solidarität. Sie befürwortet Partnerschaften, an denen sich Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie NRO beteiligen.

Hinsichtlich der Priorität Beschäftigung wird sich die Agenda auf folgende Maßnahmen konzentrieren:

  • Schaffung eines europäischen Arbeitsmarkts, z. B. dadurch, dass Arbeitnehmern die Mitnahme ihrer Renten- und Sozialversicherungsansprüche ermöglicht wird, wenn sie in eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat aufnehmen, und durch Bereitstellung eines optionalen Rahmens für grenzübergreifende Kollektivverhandlungen; die Kommission wird ferner die für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten geltenden Übergangszeiten einer Prüfung unterziehen;
  • Schaffung zusätzlicher und besserer Arbeitsplätze, insbesondere im Rahmen der europäischen Jugendinitiative und durch Förderung der
  • (Wieder-)Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt;
  • Aktualisierung des Arbeitsrechts, um dieses den durch neue Formen der Arbeit (z. B. befristete Arbeitsverträge) entstandenen Bedürfnissen anzupassen; Ausarbeitung einer neuen Arbeitsschutzstrategie;
  • Bewältigung des Umstrukturierungsprozesses durch sozialen Dialog.


Hinsichtlich der Priorität Armut und Chancengleichheit wird sich die Agenda auf folgende Maßnahmen konzentrieren:

  • Analyse der sich aus der Alterung der Bevölkerung ergebenden Folgen sowie der künftigen Beziehungen zwischen den Generationen durch Veröffentlichung eines Grünbuchs zur demografischen Entwicklung;
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Reform ihrer Renten- und Gesundheitssysteme sowie bei der Bekämpfung von Armut;
  • Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheit: die Kommission wird die Mindesteinkommensregelungen in den Mitgliedstaaten untersuchen und ein Konzept für die Bekämpfung von Diskriminierungen – insbesondere von ethnischen Minderheiten, z. B. der Roma – ausarbeiten;
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, z. B. durch Einrichtung eines Gender-Instituts;
  • Klarstellung der Rolle und Merkmale von Sozialdienstleistungen im allgemeinen Interesse.
     
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