Das in der Arbeitsgruppe beteiligte Sozialministerium wird sich, wie in der Vergangenheit auch,
für die Absetzbarkeit für Spenden einsetzen.
Wien (bmsg/sts) - "Die Bevölkerung hat im gegenseitigen Helfen und in der Anteilnahme für
Schwächere in der Gesellschaft ein goldenes Herz. Diese Spendenbereitschaft darf aber nicht dadurch bestraft
werden, dass man zwar hunderte Pokale im Sportbereich absetzen kann, aber nicht Zuwendungen für soziale Projekte.
Die Absetzbarkeit von Spenden wäre ein sozialer Meilenstein für Menschen, die einen Teil ihres Vermögens
für Schwächere bereitstellen", so Sozialstaatssekretär Sigisbert Dolinschek.
Um Auswirkungen einer möglichen steuerlichen Absetzbarkeit für Spenden in den Bereichen Soziales und
Entwicklungshilfe im Vorfeld abzutesten, wurde das IHS bereits im Mai 2002 vom Sozial- und Außenministerium
mit einer Studie beauftragt. Das Ergebnis war, dass es kurzfristig zwar zu einem Steuerentfall kommen kann, sich
das erhöhte Spendenaufkommen langfristig bereits nach 5 Jahren aber in einem höheren Wohlfahrtseffekt
auswirkt.
"Die durch die Erleichterung zu erwartende steigende Spendenbereitschaft würde vor allem im sozialen
Bereich eine Stärkung der Organisationen bedeuten. Dies kann nur im Interesse der Gesellschaft sein. Soziales
Engagement muss belohnt werden und darf keinesfalls ein Nachteil sein. Österreich kann auf die unzähligen
ehrenamtlich engagierten Menschen im Sozialbereich stolz sein. Durch die Absetzbarkeit von Spenden kann man auch
Unternehmen zu mehr Spendenaufkommen animieren. Das derzeitige Verhältnis Private/Unternehmen bei Zuwendungen
im humanitären Bereich von zehn zu eins beweist, dass hier noch vieles möglich ist", betonte Sozialstaatssekretär
Dolinschek. |