Wirtschaftsministerium reagiert rasch auf geänderte EU-Richtlinie
Wien (bmwa) - Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Martin Bartenstein, hat rasch
auf die Änderung der VOC-Richtlinie (VOC ist die Abkürzung für Volatile Organic Compunds und bezeichnet
flüchtige organische Verbindungen, die als Lösungsmittel in einer Vielzahl gewerblicher Prozesse verwendet
werden) reagiert und durch eine entsprechende Novellierung der VOC-Anlagen-Verordnung (VAV) dafür gesorgt,
dass hunderten österreichischen Klein- und Mittelbetrieben der Kraftfahrzeugreparaturbranche die Meldung nunmehr
erspart wird. Diese Betriebe werden somit administrativ und finanziell entlastet.
Aufgrund der VOC-Richtlinie, die in Österreich durch die VOC-Anlagen-Verordnung (VAV) ungesetzt wurde, muss
Österreich heuer erstmalig bestimmte Daten nach Brüssel melden, wie beispielsweise Emissionsdaten von
Lösungsmitteln einzelner Betriebe. Dies bedeutet einen bürokratischen Aufwand für die betroffenen
Unternehmen und die Verwaltung. Durch eine Änderung der VOC-Richtlinie sind nunmehr KFZ-Reparaturlackierer
von dieser Meldepflicht ausgenommen. Nähere Informationen zu der Richtlinie und der Umsetzung derselben finden
betroffene Unternehmen und andere Interessierte auf der Homepage des BMWA. |