Keine Meldepflicht für Lösungsmittel-Emissionsdaten  

erstellt am
18. 02. 05

Wirtschaftsministerium reagiert rasch auf geänderte EU-Richtlinie
Wien (bmwa) - Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Martin Bartenstein, hat rasch auf die Änderung der VOC-Richtlinie (VOC ist die Abkürzung für Volatile Organic Compunds und bezeichnet flüchtige organische Verbindungen, die als Lösungsmittel in einer Vielzahl gewerblicher Prozesse verwendet werden) reagiert und durch eine entsprechende Novellierung der VOC-Anlagen-Verordnung (VAV) dafür gesorgt, dass hunderten österreichischen Klein- und Mittelbetrieben der Kraftfahrzeugreparaturbranche die Meldung nunmehr erspart wird. Diese Betriebe werden somit administrativ und finanziell entlastet.

Aufgrund der VOC-Richtlinie, die in Österreich durch die VOC-Anlagen-Verordnung (VAV) ungesetzt wurde, muss Österreich heuer erstmalig bestimmte Daten nach Brüssel melden, wie beispielsweise Emissionsdaten von Lösungsmitteln einzelner Betriebe. Dies bedeutet einen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen und die Verwaltung. Durch eine Änderung der VOC-Richtlinie sind nunmehr KFZ-Reparaturlackierer von dieser Meldepflicht ausgenommen. Nähere Informationen zu der Richtlinie und der Umsetzung derselben finden betroffene Unternehmen und andere Interessierte auf der Homepage des BMWA.
     
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