AKW bedeutet unmittelbare Bedrohung für Leib, Leben und Eigentum
– Etappensieg in Anti-Atom-Politik
Wien (grüne) - Die Grünen sind mit einer Klage gegen das slowakische Atomkraftwerk Mochovce
erfolgreich gewesen. Erstmals habe nämlich ein Gericht festgestellt, dass von einem AKW jenseits der Grenze
eine Bedrohung für Österreich ausgehe. Die stv. Bundes- und Umweltsprecherin der Partei, Eva Glawischnig,
hatte im Sommer 1998 eine Privatklage gegen die Betreiber des AKW Mochovce eingebracht. Der Inhalt: Das sicherheitstechnisch
mangelhaft ausgestattete Atomkraftwerk 160 km östlich von Wien bedrohe sie und die in Wien lebenden Menschen.
Das Wiener Bezirksgericht Hernals entschied nun im Sinne Glawischnigs. Im Urteil sei zu lesen, dass die AKW-Betreiber
durch geeignete Vorkehrungen dafür zu sorgen hätten, dass radioaktive Emissionen unterbleiben. "Das
bedeutet, entweder muss das Atomkraftwerk nachgerüstet werden, verbessert werden, die Standards verbessert
werden. Oder es muss abgeschaltet werden. Das ist im Urteil ganz klar zum Ausdruck gebracht", sagte Glawischnig.
Dies bedeute einen Erfolg: "Es ist erstmals in der europäischen Rechtsgeschichte so, dass ein Gericht
auch erkannt hat, dass ein Atomkraftwerk, das in Betrieb ist, eine unmittelbare Bedrohung für Leib, Leben
und Eigentum der Menschen auch jenseits der Grenze darstellt."
Die Konsequenzen aus dem Urteil sind noch nicht klar. Glawischnig meint allerdings: "Jedes Urteil eines österreichischen
Bezirksgerichts ist auch in der Slowakei zu vollstrecken. Wenn eine Firma Leistungen einklagt, wenn ein slowakisches
Unternehmen Schulden an ein Wiener Unternehmen hat, dann ist das genauso zu vollstrecken. Und das funktioniert
auch, das funktioniert jeden Tag. Und jetzt wird's interessant, ob das auch bei Atomkraftwerken funktioniert."
Das Gericht habe "Ja" gesagt, so Glawischnig. "Und wenn man sich innerhalb der europäischen
Union auf einen Rechtsstaat verlassen kann, dann wird das auch hier funktionieren." Demnach müsste der
slowakische Staat das Urteil gegen das mehrheitlich in seinem Besitz befindliche Atomkraftwerk vollstrecken.
Das Land Oberösterreich hat übrigens wegen des tschechischen Atomkraftwerks Temelin 2001 eine ähnliche
Klage eingebracht. Dort haben die Gerichte aber noch nicht entschieden, sondern die Klage an den Europäischen
Gerichtshof weitergeleitet. |