Großer Erfolg für Konsumentenschutz
Wien (nst) - "Es ist ein schöner Erfolg für den Konsumentenschutz, dass man beim morgigen
Ministerratsvortrag des Finanzministeriums über das Bankwesengesetz nunmehr vom Selbst- behalt Abstand genommen
hat. Wir haben uns somit im Interesse des Konsumentenschutzes voll durchgesetzt", freute sich Konsumentenschutzstaatssekretär
Sigi Dolinschek am Montag (14. 02.).
Die Einlagensicherungseinrichtungen werden nun auch weiterhin bei einer Bankinsolvenz alle Einlagen bis zu 20.000
Euro plus Zinsen übernehmen und absichern. Das bedeutet vor allem für die kleinen Sparer auch weiterhin
die Sicherheit, die sie sich zu Recht von Banken erwarten.
"Ich war immer gegen Selbstbehalte und habe dies auch entsprechend deponiert. Nach der vom Finanzministerium
geplanten Regelung wären Einlagensparer bis zu 20.000 Euro davon betroffen gewesen. Wie kommt ein kleiner
Sparer dazu, dass er unverschuldet auch noch einen Teil seiner gesamten Ersparnisse verliert. Der Selbstbehalt
wäre aus meiner Sicht konsumentenfeindlich gewesen und ich bin froh, dass es uns gelungen ist, diese Schlechterstellung
zu verhindern", so Dolinschek abschließend. |