EU-weite Strafverfolgung macht einheitlichen Strafenkatalog notwendig  

erstellt am
28. 02. 05

ARBÖ erhofft sich von grenzüberschreitender Vollstreckung mehr Sicherheit
Wien (arbö) - Der ARBÖ begrüßt den im EU-Ministerrat erfolgten Rahmenbeschluss zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen nach Verkehrsdelikten in Europa, weil dies in einem Tourismus- und Transitland wie Österreich zu mehr Verkehrssicherheit führen wird. Die Kraftfahrerorganisation appelliert gleichzeitig an die Regierung, auch mit Nicht-EU-Staaten entsprechenden bilaterale Gegenseitigkeitsabkommen zu schließen.

Die ab 2007 geplante grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen macht aber eine Vereinheitlichung der verhängten Geldstrafen in Österreich notwendig, wie dies der ARBÖ schon seit langem vehement fordert. "Es ist Autotouristen ja nur schwer zu erklären, warum man in einem so kleinen Land, wie Österreich wegen ein und des selben Deliktes höchst unterschiedlich hoch bestraft wird", argumentiert ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger.

"Wie soll man einem Touristen erklären, dass eine grenzüberschreitende Verfolgung vom Ort des Deliktes abhängt." So könnte es zum Beispiel passieren, dass ein Tourist, der einen zu geringem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhält, grenzüberschreitend verfolgt wird, wenn er dieses Delikt in Salzburg Stadt begeht, jedoch nicht verfolgt werden kann, wenn es in Eisenstadt passiert. Eine entsprechende Strafverfügung in Eisenstadt wird mit 50 Euro geahndet, in der Stadt Salzburg hingegen mit 109 Euro.

Abgesehen davon ist bei Rot über die Ampel zu fahren oder vor Schutzwegen nicht anzuhalten in Wien genauso gefährlich wie in Eisenstadt. Dennoch wird letzteres in Wien bei einer Strafverfügung mit 105 Euro geahndet und in Eisenstadt nur mit 65 Euro.

Der ARBÖ hat im Sommer des Vorjahres die höchst unterschiedlichen Verkehrsstrafen in den einzelnen Bundesländern in einer umfassenden Studie aufgezeigt. Die ARBÖ-Verkehrsjuristin: "Es ist nicht einzusehen, warum es in einem Land mit acht Millionen Einwohnern 22 verschiedene Strafkataloge geben muss." Die inzwischen eingeleiteten Schritte zur Harmonisierung betreffen nur die kleinsten Strafsätze und helfen bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung nicht weiter, die erst ab einer Summe von 70 Euro greift.
     
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