Justizpolitik / DNA-Tests  

erstellt am
22. 02. 05

 Miklautsch: DNA-Tests schon 2006 generell als Beweismittel gültig
Mehr Personal soll Asylverfahren beschleunigen helfen
Wien (bmj) - Zwar sind schon jetzt sind DNA-Tests bei schweren Verbrechen wie Sexualdelikten oder Mord möglich. Vor Gericht werden sie aber nicht in allen Fällen als Beweismittel zugelassen. Justizministerin Karin Miklautsch will diese Regelung, nicht wie ursprünglich geplant erst 2008, gemeinsam mit den Opferschutzbestimmungen auf 1. Jänner 2006 vorziehen.

Ebenso sollen bei schweren Delikten DNA-Massenverfahren erlaubt sein, wenn etwa bei einem Mord in einem kleinen Ort DNA-Material gefunden werde, könnten alle Bewohner getestet werden. Beim Sicherheitsgipfel am Dienstag will Miklautsch auch den Entwurf zum neuen Asylgesetz vorlegen. Der Rohentwurf sei großteils zwischen ÖVP und FPÖ akkordiert, aber noch im Detail geregelt.

„Im Vergleich zum Erstvorschlag Prokops ist der neue Entwurf in weiten Teilen besser. Über das eine oder andere wird man noch reden müssen“, gab sich Miklautsch optimistisch, die FPÖ-Forderung nach einem schnelleren Verfahren durchzubringen. Dafür soll es nicht nur mehr Personal für den Unabhängigen Bundesasylsenat, sondern auch für die Erstinstanz, das Bundesasylamt geben.

Als Mittel gegen Scheinehen - allein in Wien wurden zuletzt 60 Prozent der Ehen mit einem nichtösterreichischen Partner geschlossen - forderte sie erneut, dass ein Nicht-EWR-Bürger eine Bestätigung der Fremdenbehörde haben müsse. Das Gesetz solle so rasch wie möglich in die Begutachtung gehen: „Husch-Pfusch möchte ich aber nicht. Es darf nicht passieren, dass wir wieder etwas drinnen haben, was den Menschrechten oder der Verfassung widerspricht.“

 

 Jarolim: Elektronische Fußfessel als begleitende Maßnahme vorstellbar
DNA-Tests nur für Migranten weder sachlich noch kriminalpolitisch gerechtfertigt
Wien (sk) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim betonte am Montag (21. 02.) gegenüber dem SPÖ-Pressedienst, dass die SPÖ seit langem aufgrund des extremen Überbelags in Österreichs Haftanstalten sinnvolle Schritte, wie die Ausweitung der bedingten Entlassung und damit verbundene begleitende Maßnahmen, verlange. Den heute von Justizministerin Miklautsch im ORF-Morgenjournal genannten Vorschlag der Einführung der elektronischen Fußfessel hält Jarolim für "durchaus geeignet". Es sei "erfreulich, dass die Justizministerin wenigstens in dieser Frage auf die Position der SPÖ einzuschwenken beginnt", so Jarolim.

Bezüglich des Miklautsch-Vorschlags zu DNA-Tests meinte Jarolim, dass diese Möglichkeit bei schweren Straftaten erwägenswert sei, wenn man sich dadurch bessere Chancen auf die Ergreifung des Täters erhoffen kann. Jarolim betonte aber seine Ablehnung von generellen DNA-Tests bei Migranten. "Das wäre weder mit den Menschenrechten vereinbar, noch sachlich, im Sinne einer möglichst effektiven Kriminalpolitik, gerechtfertigt."

 

 Stoisits: Elektronische Überwachung darf nur flankierende Maßnahme sein
Miklautsch schwenkt bei Asyl auf rechten Partik-Pable-Kurs
Wien (grüne) - "Es ist erfreulich, dass Justizministerin Miklautsch endlich die Vorschläge zur Ausweitung der bedingten Entlassung aufgreift", so Terezija Stoisits, Menschenrechtssprecherin der Grünen. Die von Miklautsch vorgeschlagene elektronische Überwachung dürfe aber nur flankierend zur bedingten Entlassung eingesetzt werden und sie dürfe nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Zudem brauche es eine klare Regelung im Strafvollzugsgesetz für den Fall von Auflagenverstößen. "Das Wichtigste bei einer bedingten Entlassung ist eine unterstützende Betreuung durch die Bewährungshilfe", so Stoisits. Die Abgeordnete erinnert daran, dass in Österreich nicht einmal 20 Prozent bedingt entlassen werden, während es in der Schweiz 92, in Deutschland 50 Prozent seien.

Das von Miklautsch gesteckte Ziel einer Reduktion der Häftlinge um 15 Prozent sei aber durch elektronische Überwachung allein nicht erreichbar. "Um die Situation in den Gefängnissen nachhaltig zu entschärfen, ist ein radikaler Kurswechsel in der Justizpolitik notwendig. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die bedingte Entlassung müssen herabgesetzt, die Voraussetzungen für die Verhängung von U-Haft müssen verschärft werden", so Stoisits.

Miklautsch schwenkt bei Asyl auf rechten Partik-Pable-Kurs
Bisher hat Justizministerin Miklautsch versucht, sich als liberal zu zeigen. "Mit ihren Vorschlägen nach Zwangsernährung für Hungerstreikende in Schubhaft, Gebietsbeschränkungen für AsylwerberInnen und fremdenbehördliche Genehmigung von Eheschließungen zwischen Nicht-EWR-BürgerInnen schwenkt die Justizministerin auf den rechten Kurs von Partik-Pable ein. Das sollte sie sich als oberste Hüterin des Rechtsstaates gut überlegen ", so Stoisits.
     

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