LR Ackerl: "845 eingegangene Vereinbarungen, 5849 Ausnahmen: Das nennt man ,die Ausnahme
zur Regel machen!‘"
Linuz (lk) - Die Diskussion um eine Reform der Integrationsvereinbarung durch Abschaffen einiger
Ausnahmen hält Sozial-Landesrat Josef Ackerl für völlig verfehlt. "Ein Herumdoktern an der
Integrationsvereinbarung macht diese auch nicht vom Rohrkrepierer zum Durchstarter!" interpretiert Ackerl
angesichts der neuen Zahlen aus Oberösterreich die derzeitigen Beiträge zum Thema Integrationspolitik.
Seit 1.1.2003 müssen Neueinwanderer eine Integrationsvereinbarung eingehen, die sie zur Absolvierung eines
Deutschkurses binnen vier Jahren verpflichtet. Dies gilt auch für jene Personen, die bereits eine befristete
Niederlassungsbewilligung erhalten haben und um eine Verlängerung ansuchen. Die Bundesregierung hat aber aufgrund
von Kritik selbst aus den eigenen Reihen einige Ausnahmen definiert, denen zufolge keine Integrationsvereinbarung
eingegangen werden muss. Die Bundesländer übermitteln jeweils am Jahresende die Zahlen der von der Integrationsvereinbarung
Betroffenen an das Bundesministerium für Inneres.
In Oberösterreich haben im Vorjahr 275 Personen die Integrationsvereinbarung erfüllt, die sie jedoch
– aufgrund der eingeräumten Fristen für die Erfüllungspflicht – bereits in den Vorjahren eingegangen
sind. 845 Personen mussten die Integrationsvereinbarung eingehen, während insgesamt 5849 von den Bestimmungen
ausgenommen sind. "Ein Gesetz, das für mehr Integration sorgen soll, gleichzeitig aber über 85%
der Betroffenen wieder ausnimmt, macht keinen Sinn!" stellt Sozial-Landesrat Ackerl fest. "Und die Kosten
für den bürokratischen Aufwand, den dieses unsinnige Gesetz nach sich zieht, könnten für sinnvolle
Integrationsmaßnahmen eingesetzt werden!" |