Mailath: Änderung des Kinogesetzes soll Weiterführung des Babykinos ermöglichen
Wien (rk) - Das "Babykino" im Wiener Votivkino hat in den vergangenen Tagen für
Diskussionen rund um Kinogesetz und Jugendschutzbestimmungen gesorgt. Wiens Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny
nahm in einem Mediengespräch am Freitag (04. 03.) gemeinsam mit Michael Stejskal, Geschäftsführer
des Votiv Kinos, und Bezirksvorsteherin Martina Malyar dazu Stellung. "Das Babykino ist eine sinnvolle Einrichtung,
für die es auch internationale Vergleiche gibt. Wir wollen dafür sorgen, dass es auch in Zukunft in Wien
angeboten wird. Wenn das zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, dann werden wir das Gesetz ändern
und nicht das Kino oder die Bedürfnisse der Menschen", so Mailath-Pokorny. "Es geht darum, die Wahlmöglichkeit
für Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, sicherzustellen. Es geht um die Verantwortung der Eltern
und nicht um Bevormundung".
In einem ersten Schritt soll eine entsprechende Novelle zum Wiener Kinogesetz ausgearbeitet und im Juni im Wiener
Landtag beschlossen werden. Nach der Gesetzesänderung könnte das Babykino im Votiv Kino legal im Juni
wieder seinen Betrieb aufnehmen. In einem zweiten Schritt kündigte Mailath-Pokorny eine generelle Überarbeitung
des Wiener Kinogesetzes an, das aus dem Jahre 1955 stammt und "den Geist der 50 Jahre atmet". Es sei
ein Erfordernis, das Gesetz der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts anzupassen, so Mailath.
Michael Stejskal betonte, dass er bei keiner anderen Programminitiative so eine große Zustimmung erfahren
hat wie für das Babykino. "Ich habe das Gefühl gehabt, ein echtes Bedürfnis damit zu erfüllen".
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