Innenministerin Liese Prokop präsentierte Österreichs erste polizeiliche Videoüberwachung.
Wien (bmi) - Der Parkplatz bei der Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf wird seit 3. März

Innenministerin Liese Prokop nahm die Überwachungsanlage in Vösendorf in Betrieb
Foto: BM.I/E. Weissheimer |
2005 erstmals von Polizei-Kameras überwacht. Der Raum vor Europas größtem Einkaufszentrum soll
durch Videoüberwachung sicherer gemacht werden. Das überwachte Areal ist durch mehrsprachige Hinweistafeln
mit der Aufschrift "Polizei-Überwachung" gekennzeichnet. Die Überwachung wird von Gendarmeriebeamten
gemacht. Die Videoüberwachung in der SCS soll das Sicherheitsgefühl der Kunden und Angestellten heben,
Kriminelle sollen abgeschreckt werden.
"Videoüberwachung sei zwar kein Allheilmittel, internationalen Erfahrungen zufolge schlage sich sinnvoll
eingesetzte Videotechnik aber in einem deutlichen Rückgang der Kriminalität nieder", sagte Innenministerin
Liese Prokop. Die polizeiliche Videoüberwachung ist in der seit Jahresbeginn geltenden Sicherheitspolizeigesetz-Novelle
2005 geregelt.
Voraussetzungen für die Videoüberwachung:
- Der Überwachungsbereich muss klar gekennzeichnet werden – es kommt zu keiner heimlichen oder verdeckten
Überwachung.
- Die Überwachung ist nur im öffentlichen Bereich vorgesehen.
- Das Bildmaterial wird ausschließlich zur Abwehr von gefährlichen Angriffen, Fahndungszwecken sowie
zur Aufklärung von Straftaten verwendet.
- Das nicht benötigte Bildmaterial wird innerhalb von 48 Stunden gelöscht
- Die Überwachung wird von der Sicherheitsbehörde angeordnet.
- Bevor es zur Videoüberwachung kommt, wird der Rechtsschutzbeauftragte eingebunden.
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