Seit dem Jahr 2000 im Schulentwicklungsprogramm des LSR – Bevölkerungszahl
entwickelte sich sehr gut
Linz (stadt) - Im Landesschulrat für Oberösterreich wurde in Zusammenarbeit mit dem BMBWK
bereits im Jahr 2000 ein Gymnasium für den Raum Linz Süd ins Schulentwicklungsprogramm aufgenommen. Die
Notwendigkeit dafür hatte sich seit Beginn der Bauarbeiten für neue Siedlungen in Ebelsberg und Pichling
abgezeichnet. Die dort errichteten Wohnungen wurden vor allem von jungen Menschen mit Kindern gut angenommen. Die
Bevölkerungszahl im Einzugsgebiet für ein neues Gymnasium - in den südlichen Stadtteilen von Linz
und in den angrenzenden Gemeinden Asten und St. Florian - entwickelte sich sehr gut.
Stadt Linz plädierte für Ansiedelung einer AHS in Linz Süd – Gymnasien in Linz und Enns sind
gut ausgelastet
Vertreter der Stadt Linz sprachen sich mehrfach für die Ansiedelung einer AHS in Linz Süd aus,
wofür von Beginn an die solarCity und Pichling in Betracht gezogen wurden. Langfristige Trends signalisieren
für die Zukunft einen vermehrten Wunsch der Eltern nach einem Schulplatz in einem Gymnasium für ihre
Kinder. Da sich alle Linzer AHS guter Nachfrage erfreuen und gut ausgelastet sind und auch das neu errichtete BG/BRG
Enns an der Kapazitätsgrenze ist, kam nur eine Neugründung einer AHS in Linz Süd in Frage.
Zügige Verhandlungen mit dem BMBWK – Rahmenbedingungen wurden rasch erfüllt
In einem Gespräch (7. Dezember 2004) zwischen Vertretern des Landesschulrates für OÖ und
der Stadt Linz wurde Übereinstimmung bezüglich der Ausrichtung und Größe der Schule bzw. der
Erfüllung der vom BMBWK für derartige Schulgründungen vorgegebenen Rahmenbedingungen erzielt. Nachdem
auch das Land Oberösterreich seine Unterstützung für diese Schulgründung bekundet hatte, wurde
eine Verhandlungsrunde mit dem BMBWK vereinbart. Dieses Gespräch (17. Februar 2005) verlief sehr konstruktiv
und konnte mit einer Erfolgsmeldung abgeschlossen werden: Zum ehest möglichen Termin, nämlich mit Beginn
des Schuljahres 2005/06 startet der Betrieb der neuen AHS Linz Süd mit zwei ersten Klassen eines Realgymnasiums.
Von Vorteil war dabei, dass der Schulstandort mit der Projektsbezeichnung "Linz Umgebung" bereits im
Jahr 2000 ins Schulentwicklungsprogramm aufgenommen worden war.
Start in Räumlichkeiten der VS solarCity – Neues Gebäude ab 2007/08 benützbar
In den Verhandlungen wurde vereinbart, dass die AHS als eigener Schulstandort zunächst als Schule
der Stadt Linz (Privatschule) geführt wird und das BMBWK von Beginn an das Lehrpersonal zur Verfügung
stellt. Die Stadt Linz stellt demnach in den ersten vier Jahren Infrastruktur wie Gebäude, Verwaltungs- und
Reinigungspersonal etc. bereit und wird im Auftrag des Bundes ein neues Gebäude mit 24 Klassen und Dreifachturnhalle
voraussichtlich in zwei Etappen errichten. Dieses soll mit Schulbeginn 2007/08 fertig gestellt sein. Bis zu diesem
Zeitpunkt stehen für den AHS-Betrieb Räumlichkeiten (auch der Turnsaal) der VS 52 und des angeschlossenen
Hortes in der solarCity zur Verfügung. Gestartet wird im September 2005 mit zwei Klassen. Die Anmeldungen
werden seit Montag, 28. Februar im Volkshaus Ebelsberg entgegengenommen.
Übergabe an den Bund kann bereits 2009/10 erfolgen
Der Vertreter des BMBWK, MinRat Dr. Wolfgang Souczek sagte eine Übernahme des neuen Gymnasiums durch den Bund
bereits im Schuljahr 2009/2010 zu.
Eine vom BMBWK, Landesschulrat und der Stadt Linz noch abzuschließende Grundsatzvereinbarung sieht eine Refundierung
der Kosten an die Stadt Linz vor, wobei der Zinsaufwand bis zur Verbundlichung von der Stadt Linz getragen wird
und die Kosten der Dreifachturnhalle voraussichtlich zu zwei Drittel zu refinanzieren sein werden, weil ein Drittel
der in der Halle zur Verfügung stehenden Zeit für die von der Stadt Linz zu erhaltende Volksschule reserviert
wird. Die Refundierung wird mit Beginn des fünften Schuljahres erfolgen.
Schulgründung in Rekordzeit – Rechtzeitig zur Schülereinschreibung
Dank des von allen Seiten an den Tag gelegten konstruktiven Gesprächsklimas war es möglich, die
neue Schule in Rekordzeit zu gründen. Vom Zeitpunkt als von Vertretern der Stadt Linz erstmals konkret der
Wunsch geäußert wurde, bis zur Fassung der notwendigen Beschlüsse vergingen nicht einmal fünf
Monate. Alle dazu notwendigen Überlegungen und Planungen wurden von allen beteiligten Stellen zwischen den
beiden Gesprächen am 7. Dezember 2004 und dem 17. Februar 2005 zur Beschlussreife geführt. Deshalb stand
der Start der neuen AHS noch vor Beginn der Einschreibezeit an den Gymnasien in Oberösterreich fest. Der Schulbeginn
erfolgt zum ehesten theoretisch möglichen Zeitpunkt, nämlich bereits im September dieses Jahres.
Land und Stadt erwerben Bundesanteile – Bisher zu 40 Prozent im Eigentum des Bundes
Die Flughafen Linz Gesellschaft mbH. stand bisher zu 40 Prozent im Eigentum des Bundes, zu je 30 Prozent
im Eigentum des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz. Wie auch bei den anderen Bundesländer-Flughäfen
gibt nun der Bund seine Beteiligung an der Flughafengesellschaft auf.
Das Land Oberösterreich und die Stadt Linz haben vereinbart, die Bundesanteile jeweils zur Hälfte zu
übernehmen.
Je 3,25 Millionen Euro Kaufpreis – Zwei Bewertungsgutachten
Der Kaufpreis wurde auf Basis von zwei Bewertungsgutachten festgesetzt. Land Oberösterreich und Stadt
Linz erwerben jeweils 20 Prozent der Anteile an der Flughafen Linz Gesellschaft um je 3,25 Millionen Euro und sind
damit zu je 50 Prozent Eigentümer des Flughafens.
Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund, Land und Stadt wurde bereits abgeschlossen. Die Landesregierung
hat den Kauf der Bundesanteile am Flughafen am 28. Februar 2005 beschlossen. Der Linzer Stadtsenat hat den Kauf
der Bundesanteile am Flughafen in seiner Sitzung am 3. März 2005 gegen nachträgliche Genehmigung durch
den Gemeinderat beschlossen.
Die von der Republik Österreich dem Flughafen Linz-Hörsching für die Zivilluftfahrt zur Verfügung
gestellten Grundstücke von rund 65 Hektar verbleiben im Eigentum der Republik Österreich. Auch der bestehende
Mietvertrag zwischen Republik und Flughafen Linz GesmbH. bleibt unverändert aufrecht. Die Anteilsübertragung
führt auch darüber hinaus zu keiner Änderung bestehender Vereinbarungen und Verträge zwischen
Republik Österreich und Flughafen Linz. |