Bundesregierung richtet "Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland" ein  

erstellt am
04. 03. 05

Wien (bmaa) - Parallel zum nationalen Katastrophenfonds hat die Österreichische Bundesregierung einen "Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland" eingerichtet. In der Sitzung des Ministerrates vom 1. März 2005 wurde das entsprechende Budgetbegleitgesetz verabschiedet, das in der Folge dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt werden wird.

Aus dem Fonds k?nnen sofort erforderliche Ma?nahmen im Zusammenhang mit Katastrophenf?llen im Ausland wie beispielsweise Natur- und Hungerkatastrophen finanziert werden.

"Der Fonds wird vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Rahmen der bestehenden Strukturen verwaltet. Jedes Mitglied der Bundesregierung kann die Verwendung der Mittel des Fonds beantragen - die Beschlussfassung erfolgt durch die Bundesregierung in jedem einzelnen Katastrophenfall," erklärte Außenministerin Plassnik.

"Nach dem Eintritt einer Katastrophe muss die Bundesregierung möglichst rasch auf die meist von internationaler Seite herangetragenen Hilfsaufrufe reagieren können," betonte die Außenministerin. "Besonders wichtig ist die Koordination zwischen den in Frage kommenden innerstaatlichen Ansprechpartnern, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene auch unter Einbeziehung der Hilfsorganisationen. Weiters muss so rasch wie möglich die Höhe des erforderlichen finanziellen Aufwandes ermittelt werden", so Plassnik.

"Der nun eingerichtete Fonds soll rückwirkend mit dem 1. Jänner 2005 in Kraft treten. Er kann daher auch insbesondere zur Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden und Folgen der Flutkatastrophe in Südostasien, herangezogen werden," unterstrich Plassnik. "In Zukunft werden die finanziellen Mittel für Sofortmaßnahmen schneller verfügbar sein," zeigte sich die Au?enministerin erfreut.

Die Finanzierung des Katastrophenfonds erfolgt durch den Bund und durch Zuwendungen anderer Gebietskörperschaften aber auch durch sonstige öffentliche oder private Zuwendungen.
     
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