Wien (bmaa) - Parallel zum nationalen Katastrophenfonds hat die Österreichische Bundesregierung einen
"Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland" eingerichtet. In der Sitzung des Ministerrates
vom 1. März 2005 wurde das entsprechende Budgetbegleitgesetz verabschiedet, das in der Folge dem Nationalrat
zur Behandlung vorgelegt werden wird.
Aus dem Fonds k?nnen sofort erforderliche Ma?nahmen im Zusammenhang mit Katastrophenf?llen im Ausland wie beispielsweise
Natur- und Hungerkatastrophen finanziert werden.
"Der Fonds wird vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Rahmen der bestehenden Strukturen
verwaltet. Jedes Mitglied der Bundesregierung kann die Verwendung der Mittel des Fonds beantragen - die Beschlussfassung
erfolgt durch die Bundesregierung in jedem einzelnen Katastrophenfall," erklärte Außenministerin
Plassnik.
"Nach dem Eintritt einer Katastrophe muss die Bundesregierung möglichst rasch auf die meist von internationaler
Seite herangetragenen Hilfsaufrufe reagieren können," betonte die Außenministerin. "Besonders
wichtig ist die Koordination zwischen den in Frage kommenden innerstaatlichen Ansprechpartnern, sowohl auf Bundes-
als auch auf Länderebene auch unter Einbeziehung der Hilfsorganisationen. Weiters muss so rasch wie möglich
die Höhe des erforderlichen finanziellen Aufwandes ermittelt werden", so Plassnik.
"Der nun eingerichtete Fonds soll rückwirkend mit dem 1. Jänner 2005 in Kraft treten. Er kann
daher auch insbesondere zur Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden und Folgen der Flutkatastrophe
in Südostasien, herangezogen werden," unterstrich Plassnik. "In Zukunft werden die finanziellen
Mittel für Sofortmaßnahmen schneller verfügbar sein," zeigte sich die Au?enministerin erfreut.
Die Finanzierung des Katastrophenfonds erfolgt durch den Bund und durch Zuwendungen anderer Gebietskörperschaften
aber auch durch sonstige öffentliche oder private Zuwendungen. |