… und weniger Bürokratie – Erhaltung des Schutzwaldes bleibt Schwerpunktthema
Innsbruck (rms) - Weniger Bürokratie und vor allem eine Liberalisierung sind die Kernpunkte
der Novelle der Tiroler Waldordnung. "Der Besonderheit einer sehr sorgsamen Bewirtschaftung im Schutzwald
wird Rechnung getragen. Für den Besitzer eines Wirtschaftswaldes bedeutet die neue Regelung eine Vereinfachung
und Entbürokratisierung", sehen Vizebgm. DI Eugen Sprenger und DI Leonhard Steiger (Land-und Forstwirtschaft
Stadt Innsbruck) die Überarbeitung des "Landesgesetzes über die Regelung bestimmter Angelegenheit
des Forstwesens" in einem Pressegespräch als "sehr positiv.
Beachtliche 4.500 Hektar betreuter Waldfläche liegen im Stadtgebiet Innsbrucks: (1.894 ha Wirtschaftswald,
2.569 ha Schutzwald, 38 ha Bannwald). Kleine Besitzstrukturen sind charakteristisch für die Eigentumssituation:
Allein auf der Nordkette "teilen" sich 500 Besitzer den Wald (oft mehrere auf einer Parzelle). Die Bewirtschaftung
läuft großteils über die drei Waldaufseher des städtischen Forstamtes. "De facto werden
über sie 95 Prozent der forstlichen Maßnahmen erledigt, vom Aufforsten, Schlägern bis zum Verkauf
des Holzes", so Forstamtsleiter DI Steiger: "Sie sind der Motor der Bewirtschaftung."
Der rund 60 prozentige Anteil des Schutzwaldes (konzentriert im Bereich der Nordkette) hat für "die Stadt
eine große Bedeutung", betont Forstreferent Vizebgm. DI Sprenger: "Im Gefahrenzonenplan werden
13 Lawinenstriche und 23 Wildbäche ausgewiesen." (40 Personen leben in der roten Zone, 200 in der gelben
Zone). Dementsprechend gilt der Bewirtschaftung des "grünen Schutzgürtels" ein großes
Augenmerk. Im Rahmen des Schutzwaldsanierungsprogrammes wurden in den Achtziger/Anfang 90er Jahren über 650
ha Schutzwald verjüngt, stabilisiert und die Waldgrenze nach "oben" verschoben.
"Die Stabilisierung und der Auf-/Ausbau eines flächendeckenden Schutzwaldes wird auch in Zunft ein wichtiges
Thema bleiben", betont Innsbrucks Forstreferent DI Sprenger. Vom Gesetz werden strenge Förderrichtlinien
vorgegeben (es muss ein fachlich erarbeitetes Projekt vorliegen - die Maßnahmen unterliegen einem strengen
Controlling).
Mit der Novellierung der Tiroler Waldordnung wird den allgemeinen Liberalisierungstendenzen des Forstgesetzes
(Bundesgesetz) entsprochen. Unter anderem kann der Tiroler (und im speziellen der Innsbrucker) Wirtschaftswald
zu gleichen Bedingungen genutzt werden wie im übrigen Österreich: Wer über 50 Festmeter Holz schlagen
will, muss dies der "Forsttagssatzungs-Kommission" nur mehr "mitteilen" - bisher musste der
Waldbesitzer um die Genehmigung ansuchen. Im Schutzwald bleibt aber die Genehmigungspflicht: Schlägerungen
bei einer Nutzfläche von 2000 Quadtratmetern oder über 50 Festmeter sind genehmigungspflichtig. Vizebgm.
Sprenger. "Die Freigabe der Nutzung des Wirtschaftswaldes ist ein enormer Vorteil für den Waldbesitzer.
Gleichzeitig wird aber der Erhaltung des Schutzwaldes gewährleistet!" (Durchschnittlich hat ein Baum
zwischen 1 und 2 Festmeter. 50 Festmeter entsprechen etwa 30 bis 40 Bäumen).
Erhalten aber reduziert bleibt die Forsttagssatzungskommission - ein "Tiroler Unikum" (bereits in den
alten Waldordnungen für Nord- und Südtirol eingeführt). In der Kommission sitzen nunmehr nur ein
Vertreter der Stadt und ein Vertreter der Waldbesitzer (bisher je drei Vertreter). Die Genehmigung von Fällungen
im Schutz- und Bannwald oder die Nutzung dieser Flächen für Ziegen- und Schafweiden gehören u.a.
zu den Aufgabenbereichen.
Aufgewertet hat die "Waldordnung-Neu" die drei Waldaufseher: Sie wurden mit Exekutivgewalt ausgestattet
und können Personen bei strafbaren Handlungen (auf frischer Tat) anhalten, ihren Ausweis verlangen und sogar
über die Grenzen ihres Bereiches hinaus verfolgen.
Die in der Novelle vorgesehene Umlage der Waldaufsichtskosten auf die Waldbesitzer wird es aber in Innsbruck nicht
geben. Innsbrucks Vizebürgermeister und Forstreferent Sprenger. "Wir verzichten auf diese Umlage. Das
ist mit ein Beitrag für die Förderung unseres Waldes!" |