Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf
angenommen, der die Qualität der nationalen Haushaltsstatistiken verbessern soll. Diese Statistiken werden
benötigt, damit die Kommission ihre Pflichten im Bereich der haushaltspolitischen Überwachung gemäß
dem EG-Vertrag erfüllen kann. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Eurostat als Statistikbehörde der
Europäischen Union zusätzlich zu seinen regelmäßigen Besuchen in den Mitgliedstaaten auch
eingehende Kontrollen durchführen kann, um die gemeldeten Finanzdaten vor Ort nachzuprüfen. Außerdem
legt der Vorschlag die bestehenden bewährten Vorgehensweisen für die Erhebung und Übermittlung von
Daten im Rahmen des Defizitverfahrens nunmehr in einem Rechtstext nieder.
"Die haushaltspolitische Überwachung ist notwendig und unverzichtbar, um das reibungslose Funktionieren
des einheitlichen Währungsraums sicherzustellen. Sie kann jedoch nur dann ordnungsgemäß durchgeführt
werden, wenn die Mitgliedstaaten der Kommission verlässliche sowie zeitnahe Statistiken übermitteln und
Eurostat auf seine Fragen umgehend Antwort erhält und die Möglichkeit hat, die den gemeldeten Daten zugrunde
liegenden Verfahren und Konten nachzuprüfen," so Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín
Almunia.
Die Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Ratsverordnung zur Qualität der statistischen Daten
im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit angenommen, der Folgendes zum Ziel
hat:
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die bewährten Vorgehensweisen zur Erhebung und Übermittlung
von Daten (diese sind zurzeit in dem im Februar 2003 von den Finanzministern beschlossenen Kodex bewährter
Vorgehensweisen niedergelegt);
- systematischeres Vorgehen bei der Überwachung der Datenqualität durch Kontrollbesuche vor Ort zusätzlich
zu den aktuellen regelmäßigen Entsendungen;
- mehr Transparenz und somit mehr Rechenschaftspflicht im gesamten Prozess, sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten
wie auch der Kommission. Der Vorschlag sieht beispielsweise vor, dass die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten
sowie deren Quellen und die bei der Kontenaufstellung angewandten Methoden ebenso wie die Kontrollberichte der
Kommission veröffentlicht werden.
Die eingehenden Kontrollen vor Ort würden Eurostat die Möglichkeit geben, die den gemeldeten Daten
zugrunde liegenden Verfahren und Konten nachzuprüfen und detaillierte Schlussfolgerungen hinsichtlich der
Einhaltung der Buchungsregeln sowie der Qualität der gemeldeten Daten zu ziehen. Die Eurostat-Beamten könnten
von nationalen Sachverständigen, auch aus anderen Mitgliedstaaten, sowie von Beamten anderer Kommissionsdienststellen
unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten wiederum sollen sicherstellen, dass ihre direkt oder indirekt an der
Aufstellung der Staatskonten beteiligten Dienststellen der Kommissionsabordnung die erforderliche Hilfestellung
leisten.
Der Verordnungsentwurf der Kommission wurde in der Mitteilung der Kommission "Hin zu einer europäischen
Governance-Strategie für Finanzstatistiken" vom 22. Dezember 2004 angekündigt und am 17. Februar
vom Ecofin-Rat begrüßt.
Die Kommission arbeitet zurzeit auch an der Verbesserung der europäischen Mindeststandards hinsichtlich
der Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der nationalen statistischen Ämter und Eurostats,
die ebenfalls Bestandteil ihrer im Dezember vorgestellten Strategie ist. Entsprechende Vorschläge sollen noch
vor Ende Juni vorgelegt werden.
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