Kommission nimmt Verordnungsentwurf zur Verbesserung der Haushaltsstatistiken an  

erstellt am
03. 03. 05

Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf angenommen, der die Qualität der nationalen Haushaltsstatistiken verbessern soll. Diese Statistiken werden benötigt, damit die Kommission ihre Pflichten im Bereich der haushaltspolitischen Überwachung gemäß dem EG-Vertrag erfüllen kann. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Eurostat als Statistikbehörde der Europäischen Union zusätzlich zu seinen regelmäßigen Besuchen in den Mitgliedstaaten auch eingehende Kontrollen durchführen kann, um die gemeldeten Finanzdaten vor Ort nachzuprüfen. Außerdem legt der Vorschlag die bestehenden bewährten Vorgehensweisen für die Erhebung und Übermittlung von Daten im Rahmen des Defizitverfahrens nunmehr in einem Rechtstext nieder.

"Die haushaltspolitische Überwachung ist notwendig und unverzichtbar, um das reibungslose Funktionieren des einheitlichen Währungsraums sicherzustellen. Sie kann jedoch nur dann ordnungsgemäß durchgeführt werden, wenn die Mitgliedstaaten der Kommission verlässliche sowie zeitnahe Statistiken übermitteln und Eurostat auf seine Fragen umgehend Antwort erhält und die Möglichkeit hat, die den gemeldeten Daten zugrunde liegenden Verfahren und Konten nachzuprüfen," so Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín Almunia.

Die Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Ratsverordnung zur Qualität der statistischen Daten im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit angenommen, der Folgendes zum Ziel hat:

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die bewährten Vorgehensweisen zur Erhebung und Übermittlung von Daten (diese sind zurzeit in dem im Februar 2003 von den Finanzministern beschlossenen Kodex bewährter Vorgehensweisen niedergelegt);
  • systematischeres Vorgehen bei der Überwachung der Datenqualität durch Kontrollbesuche vor Ort zusätzlich zu den aktuellen regelmäßigen Entsendungen;
  • mehr Transparenz und somit mehr Rechenschaftspflicht im gesamten Prozess, sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten wie auch der Kommission. Der Vorschlag sieht beispielsweise vor, dass die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten sowie deren Quellen und die bei der Kontenaufstellung angewandten Methoden ebenso wie die Kontrollberichte der Kommission veröffentlicht werden.

Die eingehenden Kontrollen vor Ort würden Eurostat die Möglichkeit geben, die den gemeldeten Daten zugrunde liegenden Verfahren und Konten nachzuprüfen und detaillierte Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einhaltung der Buchungsregeln sowie der Qualität der gemeldeten Daten zu ziehen. Die Eurostat-Beamten könnten von nationalen Sachverständigen, auch aus anderen Mitgliedstaaten, sowie von Beamten anderer Kommissionsdienststellen unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten wiederum sollen sicherstellen, dass ihre direkt oder indirekt an der Aufstellung der Staatskonten beteiligten Dienststellen der Kommissionsabordnung die erforderliche Hilfestellung leisten.

Der Verordnungsentwurf der Kommission wurde in der Mitteilung der Kommission "Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken" vom 22. Dezember 2004 angekündigt und am 17. Februar vom Ecofin-Rat begrüßt.

Die Kommission arbeitet zurzeit auch an der Verbesserung der europäischen Mindeststandards hinsichtlich der Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der nationalen statistischen Ämter und Eurostats, die ebenfalls Bestandteil ihrer im Dezember vorgestellten Strategie ist. Entsprechende Vorschläge sollen noch vor Ende Juni vorgelegt werden.

     
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