Naturschutzbeirat wird zum Umweltanwalt mit umfassenden
Kompetenzen aufgewertet
Klagenfurt (lpd) - Als großen Wurf für den Kärntner Naturschutz bezeichnete der neue
Naturschutzreferent LHStv. Martin Strutz den heutigen Beschluss in der Regierungssitzung betreffend „Novellierung
des Kärntner Naturschutzgesetzes“.
„Der Naturschutzbeirat wird damit zur Umweltanwaltschaft mit umfassenden Kompetenzen aufgewertet. Damit ist nun
sichergestellt, dass zukünftig der Natur und dem Schutz unserer Heimat mehr Augenmerk geschenkt wird“, freut
sich Strutz. Dem Schutz der Kärntner Natur werde Vorrang eingeräumt.
Der Naturschutzbeirat ist jetzt als Umweltanwalt im Sinn des UVP-Gesetzes anzusehen. Die Kompetenzen des Naturschutzbeirates
als Umweltanwalt werden auf sämtliche Verfahren ausgeweitet, in denen dem Umweltanwalt Verfahrensrechte eingeräumt
werden. |