Europäische Kommission definiert Rollen und Zuständigkeiten
Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission verabschiedete am
Freitag (11. 03.) eine Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung
von Forschern. Diese beiden Texte sind von zentraler Bedeutung bei den Bestrebungen der EU zur Steigerung der Attraktivität
von Forschungslaufbahnen, die wiederum ein wichtiger Teil ihrer Strategie zur Förderung des Wirtschafts- und
Beschäftigungswachstums sind. Die Charta und der Verhaltenskodex weisen den einzelnen Forschern die gleichen
Rechte und Zuständigkeiten zu, wo immer in der EU sie auch tätig sind. Hierdurch soll der Fragmentierung
von Forschungslaufbahnen in Europa auf lokaler, regionaler, nationaler oder sektoraler Ebene entgegengewirkt und
Europa in die Lage versetzt werden, sein wissenschaftliches Potenzial voll auszuschöpfen.
“Ohne Forscher ist in Europa keine Wissenschaft möglich,” so Janez Potoc(nik, für Wissenschaft und Forschung
zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission. “Darum ist es so wichtig, den Status der Forscher zu
klären. Durch Definition der Rollen und Zuständigkeiten von Forschern kommen wir dem Ziel bereits etwas
näher, dass Forschern - wo immer sie auch arbeiten - der Respekt und die Wertschätzung entgegengebracht
werden, die ihnen zustehen.”
Schätzungen zufolge werden noch weitere 700.000 Forscher benötigt, um die FuE-Aufwendungen auf 3% des
BIP der EU zu steigern und gleichzeitig die altersbedingt ausscheidenden Forscher zu ersetzen. Zwar stieg die Zahl
der Forscher in der EU leicht von 5,4 je 1000 Arbeitnehmer im Jahr 1999 auf 5,7 im Jahr 2001, aber dieser Wert
ist immer noch wesentlich niedriger als in anderen Ländern, die mehr investieren (USA 8,1; Japan 9,1).
Das potenzielle Defizit an Forschern könnte schon bald zu einer ernsten Bedrohung für Innovation, Wissenskapital
und Produktivität in der EU werden und das Erreichen der Ziele von Lissabon und Barcelona gefährden.
Europa muss daher seine Attraktivität für Forscher verbessern und auch den Anteil der weiblichen Forscher
steigern. Es muss den Forschern durch Verbesserung ihrer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, durch Aufwertung
der FuE als Beruf und durch Schaffung günstigerer Mobilitätsbedingungen in den verschiedenen Laufbahnen
langfristige Karriereperspektiven bieten.
Die Charta und der Verhaltenskodex tragen dazu bei, indem sie sich gleichermaßen an die Mitgliedstaaten,
an Arbeitgeber, Finanzeinrichtungen und Forscher in allen Etappen ihrer Laufbahn richten. Sie berücksichtigen
sämtliche Forschungsgebiete im öffentlichen und privaten Sektor, unabhängig von der Art der Ernennung
oder Beschäftigung, der Rechtsform des Arbeitgebers oder der Art der Organisation oder Einrichtung, in der
die Arbeiten ausgeführt werden.
Die Europäische Charta für Forscher definiert Rollen, Zuständigkeiten und Ansprüche von Forschern
wie auch die von Arbeitgebern und/oder Geldgebern von Forschern. Sie soll gewährleisten, dass die Beziehungen
zwischen diesen Parteien sowohl Erfolge bei Aufbau, Transfer, Austausch und Verbreitung von Wissen ermöglichen
als auch das berufliche Fortkommen der Forscher begünstigen.
Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern zielt darauf ab, die Einstellungsverfahren zu verbessern,
die Auswahlverfahren gerechter und transparenter zu machen und enthält verschiedene Parameter für die
Beurteilung von Verdiensten: diese sollten nicht nur anhand der Zahl der Veröffentlichungen, sondern aufgrund
einer breiteren Palette von Kriterien bewertet werden, z.B. Lehre, Betreuung, Teamarbeit, Wissenstransfer, Management
sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Die praktische Umsetzung liegt bei den Arbeitgebern, Geldgebern und bei den Forschern selbst. Sowohl diese Akteure
als auch die Mitgliedstaaten waren eng in die Ausarbeitung der Charta und des Verhaltenskodex einbezogen und haben
diese Initiative begrüßt. |