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Volksbefragung über Austragung der Olympischen Winterspiele 2014 |
erstellt am |
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Volksbefragung im Land findet am 3. April statt, die Bürgerbefragung in der Stadt läuft
vom 3. bis 9. April Salzburg (lk) - Nachdem das Österreichische Olympische Komitee Salzburg als österreichischen Kandidaten für die Austragung der Olympischen Winterspiele 2014 nominiert hat, findet am Sonntag, 3. April, zu diesem Thema im gesamten Bundesland eine Volksbefragung statt, also auch in der Landeshauptstadt, in der darüber vom 3. bis 9. April eine eigene Bürgerbefragung anberaumt ist. Die Fragestellung bei der landesweiten Volksbefragung lautet: „Soll sich das Land Salzburg dafür einsetzen, dass die Olympischen Winterspiele im Jahr 2014 in Salzburg stattfinden?“. Diese Frage musste so formuliert werden, weil sich um die Austragung von Olympischen Spielen nur Städte, nicht jedoch Regionen, also Bundesländer, oder gar Staaten bewerben können. Am 3. April startet auch eine siebentägige Bürgerbefragung in der Landeshauptstadt, bei der es konkret um die Frage „Soll sich die Stadt Salzburg um die Olympischen Winterspiele 2014 bewerben?“ geht. Unterschiedlich sind jedoch nicht nur der Zeitpunkt bzw. die Dauer der Volksbefragung/Bürgerbefragung sowie die Fragestellung sondern auch das Wahl- bzw. Abstimmungs-alter. Während bei der Bürgerbefragung der Stadt Personen ab 16 Jahren abstimmungsberechtigt sind, müssen die Salzburger/innen, die bei der landesweiten Volksbefragung ihre Stimme abgeben wollen, bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Grund dafür ist, dass die Bürgerbefragung in der Stadt Salzburg nach der Gemeindewahlordnung bzw. nach dem Stadtrecht durchgeführt wird. Durch erst kürzlich im Landtag verabschiedete Novellen zu diesen Gesetzen wurde das Wahlalter für Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabgesetzt. Die landesweite Volksbefragung wird jedoch auf Grundlage der Landtagswahlordnung durchgeführt, in der das Mindestalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes derzeit noch 18 Jahre beträgt. Für die Volksbefragung zu Olympia 2014 ist in allen Salzburger Gemeinden zumindest ein Abstimmungslokal geöffnet. Wo sich die Abstimmungslokale befinden und wann sie geöffnet sind, wird in ortsüblicher Weise, meist durch Anschlag im Gemeindeamt, kundgemacht. Ausschlaggebend für den Ort der Ausübung des Abstimmungsrechtes ist der Wohnsitz am Stichtag der Wahl, das war der 24. Februar 2005. Wer zwischen dem 24. Februar und dem Abstimmungstag 3. April seinen Wohnsitz innerhalb des Bundeslandes Salzburg geändert hat, muss am früheren Wohnsitz seine Stimme abgeben. Für die Teilnahme an der Volksbefragung können jedoch auch Stimmkarten beantragt werden, und zwar bis Donnerstag, 31. März, in der Heimatgemeinde. Mit dieser Stimmkarte kann in jeder Salzburger Gemeinde abgestimmt werden. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der landesweiten Volksbefragung ist neben dem Wohnsitz in einer Salzburger Gemeinde und dem Mindestalter von 18 Jahren der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft. Die Ergebnisse der landesweiten Volksbefragung zu Olympia 2014 am 3. April können am Abstimmungstag nach Schließung des letzten Abstimmungslokales, voraussichtlich 16.00 oder 17.00 Uhr, auf den Internetseiten des Landes unter http://www.salzburg.gv.at abgerufen werden. |
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