SPÖ und Grüne problematisieren Gehaltsdifferenz von AHS- und
Hauptschullehrern
Wien (pk) - Der Budgetausschuss hat am Mittwoch (09. 03.) Nachmittag eine Regierungsvorlage
für ein Begleitgesetz ( 829 d.B.) zum Budgetentwurf 2006 teils einstimmig, teils mit unterschiedlichen Mehrheiten
verabschiedet. Der Entwurf enthält die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung eines mit bis zu 100
Mill. € dotierten Fonds beim Außenministerium, der zur Finanzierung von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen
im Ausland dienen soll. Das erste Projekt ist die Sofort- und Wiederaufbauhilfe für die Tsunami-Opfer. Zugleich
erhält der Finanzminister die Ermächtigung, den 40 %-Bundesanteil am Flughafen Linz GesmbH um 6,5 Mill.
€ je zur Hälfte an das Land Oberösterreich und die Stadt Linz zu verkaufen. Mit Dienstrechtsänderungen
im Schulbereich werden die Vergütungen für die Klassenführung an allgemein bildenden Pflichtschulen
vereinheitlicht und das Jahresnormmodell im Landeslehrerdienstrecht auf unbestimmte Zeit verlängert.
Die S-Abgeordneten Christoph Matznetter und Johann Moser kritisierten, dass der Inhalt dieses sogenannten
Budgetbegleitgesetzes mit dem Budget 2006 nichts zu tun habe, und vermissten Maßnahmen zur Erreichung von
Zielen, die der Finanzminister in seiner Budgetrede angesprochen habe, für die aber im Budgetentwurf keine
Mittel vorgesehen seien. Matznetter listete konkret auf: Reduktion der Lohnnebenkosten, Entlastung und Eigenkapitalstärkung
von KMU, Erhöhung der Kaufkraft und Senkung der Arbeitslosigkeit. Die SPÖ lehne daher den Titel „Budgetbegleitgesetz“
ab. - Matznetters Rückverweisungsantrag an den Finanzausschuss blieb in der Minderheit der Oppositionsparteien.
Weitere Fragen des Abgeordneten Matznetter richteten sich auf die seiner Ansicht nach geringe Bewertung des Bundesanteils
am Flughafen Linz sowie auf die Begründung für die unterschiedliche Entlohnung von AHS- und Hauptschullehrern,
obwohl Hauptschullehrer denselben Lehrplan zu erfüllen haben wie AHS-Lehrer.
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) hielt die Formaldebatte darüber, in welchem Ausschuss Vorlagen
behandelt würden, über die sich die Fraktionen inhaltlich einig seien, für überflüssig.
Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) plädierte dafür, die Änderung des Landeslehrerdienstrechts
im Unterrichtsausschuss zu behandeln und hielt es nicht für gerechtfertigt, Klassenvorständen in Hauptschulen
nur 50 % der diesbezüglichen Vergütung in AHS zuzuerkennen.
Auch Abgeordneter Werner Kogler (G) bezweifelte, dass es gerechtfertigt sei, Pflichtschullehrern weniger
für ihre Tätigkeit als Klassenvorstand zu geben als Bundeslehrern, und bedauerte, dass man die Chance
einer Dienstrechtsnovelle nicht nütze, höhere Einstiegsgehälter bei flacherer Gehaltskurve zu beschließen.
Eine Zustimmung der Grünen zur Dienstrechtsnovelle behielt sich Kogler für das Plenum vor. Seine Detailfragen
galten der Bewertung des Bundesanteils am Linzer Flughafen und der Fonds-Lösung für die Finanzierung
von Katastrophenhilfe im Ausland sowie der Absetzbarkeit von Spenden.
Abgeordneter Markus Fauland (F) fragte, ob der militärische Flugbetrieb am Flughafen Linz durch den
Verkauf der Bundesanteile beeinträchtigt werden könnte.
Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) informierte darüber, dass die Änderung des Landeslehrer-Dienstrechts
zwischen Bundesregierung und der Gewerkschaft der Pflichtschullehrer akkordiert sei, dass sie sich positiv auf
die Lehrer-Beschäftigung auswirke und dass die unterschiedlichen Beträge zur Abgeltung der Klassenvorstandstätigkeit
von AHS-Lehrern und Hauptschullehrern ihren Grund in den völlig unterschiedlichen Entlohnungssystemen dieser
beiden Lehrergruppen haben.
Finanzstaatssekretär Alfred Finz erläuterte die unterschiedlichen Gehaltssysteme der AHS-Lehrer
und der Hauptschullehrer und die daraus resultierende unterschiedliche Abgeltung der Tätigkeit als Klassenvorstand.
Hauptschullehrer erhalten alle ihre Tätigkeiten im Rahmen eines Gesamtdienstzeitmodells abgegolten, AHS-Lehrer
bekommen für Verwaltungstätigkeiten hingegen eine Vergütung außerhalb ihrer Lehrverpflichtung.
Beim Fonds für die Finanzierung von Katastrophenhilfe im Ausland, der vom Rechnungshof geprüft werde,
handle es sich um einen unselbständigen Fonds, de facto um eine Überschreitungsgenehmigung. Gelder fließen
erst dann, wenn sie gebraucht werden. Ob im Beirat für den Auslandskatastrophenfonds NGO-Vertreter tätig
sein werden, wie Abgeordneter Kogler anregte, sei noch nicht entschieden.
Die Arbeitsgruppe zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden tage bereits und prüfe einerseits Budgetauswirkungen
andererseits das zu erwartende Mehraufkommen an Spenden.
Die unterschiedliche Bewertung des Bundesanteils am Flughafen Linz liege daran, dass in diesem Anteil – im Unterschied
zu anderen Flughäfen - kein Liegenschaftsanteil enthalten sei. Der militärische Flugbetrieb sei von der
Veräußerung des Bundesanteils nicht berührt. |