WKÖ-General: Übergangsfristen sollen praxisgerechte Umsetzung der Barrierefreiheit ermöglichen
– Förderungen für spezielle bauliche Maßnahmen nötig
Wien (pwk) - Der Ministerrat hat am Dienstag (08. 03.) den Entwurf für ein Behindertengleich-
stellungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen bestehende Barrieren oder Diskriminierungen für Menschen
mit Behinderung abgebaut werden. Reinhold Mitterlehner, stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer
Österreich: „Die Wirtschaftskammer bemüht sich intensiv um Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Daher begrüßen wir auch grundsätzlich den Abbau an Diskriminierungen.“
Aus Sicht der Wirtschaft ist dieses Gesetz ein „gerade noch akzeptabler Kompromiss“. Um eine Barrierefreiheit zu
erreichen, erhalten sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen mehrjährige Übergangsfristen,
um notwendige bauliche Adaptierungen vornehmen zu können. Mitterlehner: „Die Wirtschaft ist hier im Interesse
der Menschen mit Behinderung bis an die Grenzen des Machbaren gegangen. Wir haben in den Verhandlungen aber auch
sehr deutlich klar gemacht, dass es kontraproduktiv ist, überzogene, aus Sicht der Betriebe durchaus gravierende
Belastungen zu verlangen, wenn gleichzeitig die Unternehmen noch stärker für eine Einstellung von behinderten
Menschen gewonnen werden sollen.“ Wer jetzt noch mehr fordere, tue einem praxisgerechten Miteinander von Behinderten
und Betrieben nichts Gutes.
Grundsätzlich begrüßt Mitterlehner, dass eine Förderung der öffentlichen Hand für
spezielle bauliche Maßnahmen vorgesehen ist: „Wenn in den Betrieben bauliche Barrieren rasch beseitigt werden
sollen, muss es entsprechende Förderungen etwa aus dem gut dotierten Ausgleichstaxfonds geben.“ |