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Den Alltag der Unternehmen einfacher gestalten |
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Die EU-Kommission startet das Portal „Europa für Sie” Brüssel (eu-int) - Wo soll ich mein Unternehmen in Deutschland eintragen lassen? Was muss ich über die Steuern in der Slowakei wissen? Wie kann ich mehr Informationen über die Finanzierungssysteme der EU erhalten? Auf dem neuen Portal „Europa für Sie” finden Sie eine Antwort auf diese und eine Vielzahl anderer Fragen, beispielsweise in Bezug auf die Gründung von Unternehmen, auf Finanzierungsmöglichkeiten und öffentliche Ausschreibungen in anderen Mitgliedstaaten. Unternehmen, die EU-weit tätig werden wollen, haben häufig mit Verwaltungsanforderungen und mit öffentlichen Verwaltungen zu tun. Das Portal „Europa für Sie” zielt darauf ab, die Suche nach entsprechenden Informationen zu erleichtern sowie bei der Überwindung von Hindernissen Hilfestellung zu leisten und so das Leben für die Unternehmen in der EU einfacher zu gestalten. Es stellt den ersten Schritt in Richtung Europäische eGovernment-Dienste (elektronische Behördendienste) dar und hilft den Unternehmen dabei, sich über eine einzige Anlaufstelle eine Orientierung zu verschaffen. Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen erklärt hierzu: “Diese Initiative der Kommission erleichtert den Alltag der Unternehmen und reduziert den grenzübergreifenden verwaltungstechnischen Aufwand. Das neue Portal „Europa für Sie” stellt einen wichtigen Schritt in Richtung EU-weite elektronische Behördendienste dar.” Binnenmarktkommissar McCreevy fügt hinzu: „Die Website-Initiative „Europa für Sie” wird meiner Ansicht eine wichtige Rolle dabei spielen, Unternehmern und Bürgern bei der Nutzung der durch den Binnenmarkt gegebenen Vorteile im Hinblick auf Arbeitsplätze, Unternehmensgründungen sowie Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu helfen. Die EU ist für ihre Bürger da, und das Portal „Europa für Sie” gibt ihnen die Möglichkeit, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen.” Die auf dem EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen haben häufig mit einer Vielzahl von Hindernissen zu kämpfen. Angesichts der verwaltungstechnischen Verfahren für die Eintragung des Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat oder bei dem Versuch, Fragen der Sozialversicherung für die Firmenbeschäftigten zu klären, können die Unternehmen leicht den Mut verlieren, ihre Geschäftsaktivitäten auf andere Mitgliedstaaten auszudehnen. Bei der Entscheidung über rechtliche Struktur eines neuen Unternehmens gilt es, eine Vielzahl von solchen Hindernissen zu überwinden. Das Unternehmen muss die nationalen Industrie- und Handelsvorschriften beachten und die geltenden Standards für Umweltschutz, Steuern und Rechnungswesen einhalten. Darüber hinaus benötigen die Unternehmen Beratung über Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in anderen Mitgliedstaaten, zu der sie nach geltenden Rechtsvorschriften über öffentliche Ausschreibungen berechtigt sind. Das Portal „Europa für Sie” bietet Unterstützung für sämtliche Phasen im Lebenszyklus eines Unternehmens und stellt Informationen über die geltenden Vorschriften in allen Mitgliedstaaten bereit (insbesondere für Firmeneintragungen). Es bietet Informationen zu Unternehmensübernahmen, finanziellen und sonstigen Hilfen, zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder zu Rechtsvorschriften über Beschäftigung, soziale Sicherheit und ausländische Beschäftigte sowie Marktauskünfte. Darüber hinaus wurden die bisher auf der Website „Dialog mit Bürgern” der Generaldirektion Binnenmarkt verfügbaren Informationen nun in das Portal „Europa für Sie” integriert. Die Website stellt rund 1300 „nationale Merkblätter” zur Verfügung. Neue Merkblätter werden in Kürze bereitgestellt. Der Benutzer kann zunächst einen allgemeinen Themenbereich, beispielsweise Beschäftigung, Verbraucherschutz oder Studieren in einem anderen Mitgliedstaat auswählen und anschließend ein spezifischeres Thema, wie „Auf Arbeitssuche”, „Eröffnung eines Bankkontos” oder „Hochschulbildung”, sowie das entsprechende Land auswählen. Die Website bietet entsprechende Informationen zu Rechtsvorschriften auf der EU-Ebene und in dem betreffenden Mitgliedstaat sowie Tipps zu praktischen Schritten. Darüber hinaus finden Sie Links zu anderen Beratungs- und Informationsdiensten der Kommission, z. B. Europe Direct (IP/03/986), Bürger-Wegweiserdienst (IP/02/1110), die eine kostenlose persönliche Beratung anbieten sowie zu der Website SOLVIT (IP/02/1110), auf der Hilfe angeboten wird, wenn EU-Vorschriften durch Behörden eines anderen Mitgliedstaates falsch angewandt werden. Das Portal „Europa für Sie”: http://europa.eu.int/youreurope |
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