Ratifikationsverfahren soll bis Ende Mai abgeschlossen
sein
Wien (pk) - Die vier Parlamentsparteien haben sich auf einen Fahrplan zur Ratifikation der EU-Verfassung
durch das österreichische Parlament geeinigt. Demnach ist vorgesehen, dass die Regierung die EU-Verfassung
dem Parlament Ende März zuleitet und der Vertrag sogleich dem Verfassungsausschuss des Nationalrats zur Vorberatung
zugewiesen wird. Diskussion und Abstimmung im Plenum des Nationalrats sind für Mitte Mai anberaumt. Setzt
der Bundesrat die EU-Verfassung dann wie geplant auf die Tagesordnung seiner darauf folgenden Sitzung, könnte
das Ratifikationsverfahren Ende Mai abgeschlossen sein.
Noch nicht eindeutig geklärt ist das Procedere für die Vorberatung der EU-Verfassung im Verfassungsausschuss
des Nationalrats. Einig sind sich die Klubs, die Beratungen in einer der beiden Ausschusswochen im April zu führen
und dabei ExpertInnen hinzuzuziehen. Die Grünen verlangen zudem die Abhaltung eines öffentlichen Hearings.
Um das Ratifikationsverfahren positiv abzuschließen, ist sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat eine
Zustimmung zur EU-Verfassung mit Zweidrittelmehrheit erforderlich. Zuvor muss der Bundesrat überdies noch
ein Bundesverfassungsgesetz genehmigen, das die Voraussetzung für die eigentliche Ratifikation bildet. Der
Nationalrat hat diesem Bundesverfassungsgesetz bereits in seiner letzten Sitzungswoche einhellig zugestimmt.
Da nach Beurteilung fast aller Verfassungsexperten die EU-Verfassung die Grundprinzipien der österreichischen
Verfassung nicht berührt, muss in Österreich - im Gegensatz zu anderen EU-Staaten - aller Voraussicht
nach keine Volksabstimmung abgehalten werden. Der Nationalrat könnte eine solche aber jederzeit beschließen.
Die neue EU-Verfassung bringt unter anderem eine Erweiterung der Kompetenzen der Europäischen Union, mehr
Rechte für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente, eine verstärkte Zusammenarbeit
in allen Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und eine Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen.
Sie kann nur dann in Kraft treten, wenn sie von allen Mitgliedsländern der Europäischen Union und vom
Europäischen Parlament ratifiziert wird. |