Mini-Kraftwerk im Keller  

erstellt am
24. 03. 05

Brennstoffzellentechnik als die Zukunftslösung
Dortmund (idw) - In der stationären Brennstoffzellentechnik liegt die Zukunft der Heizwärme für das Eigenheim. Diese Technik ist wirtschaftlich und leistet einen wichtigen Beitrag zur Absenkung der Emissionen vom Treibhausgas CO2. Doch die Mini-Kraftwerke werden erst dann für den privaten Heizungskeller interessant, wenn sie herkömmlichen Heizungsanlagen das Wasser reichen können. Das kann durch die Optimierung der Wasserstoffwirtschaft in der Brennstoffzelle erreicht werden. Daran forscht Professor Dr. David Agar vom Institut für Technische Chemie.

Die ersten wirklich leistungsfähigen Geräte in der Größe einer Waschmaschine, sollen in fünf Jahren auf den Markt kommen. Bis dahin müssen diese stationären Kleinkraftwerke, eine vergleichbare Leistung wie konventionelle Anlagen erbringen, also Standzeiten von bis zu 40.000 Stunden. Um das zu erreichen, forscht Professor Agar zusammen mit der angehenden Doktorandin Anja Wick, an der Wasserstoffwirtschaft der Brennstoffzelle.

Das bedeutet: Die vier Katalysatoren (Umwandler), die an dem Prozess der Umwandlung von Erdgas in Wasserstoff beteiligt sind, werden von dem Team solange untersucht und verbessert, bis die effiziente Wasserstoffproduktion für die geforderte lange Betriebszeit gewährleistet werden kann. Forschungsziel ist, die Filtereigenschaft der Katalysatoren so zu optimieren, dass möglichst reiner Wasserstoff als Energiequelle zur Verfügung steht.

Den stationären Brennstoffzellenanlagen wird ein großes Marktpotenzial zugetraut. Denn, Energieüberschuss den diese Kleinkraftwerke im Eigenheim produzieren, kann als Restenergie zurück ins Stromnetz verkauft werden. Das erhöht die Rentabilität. Hinzu kommt, dass ein auffallend geringer Geräuschpegel beim Betrieb der Mini-Kraftwerke entsteht. Außerdem leistet die dezentrale Energieerzeugung durch die stationären Brennstoffzellen einen nennenswerten Beitrag zur Minderung des CO2 Ausstoßes zu dem sich Deutschland per Kyotoprotokoll verpflichtet hat.
     
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