Sbg: Letztes Landesgesetzblatt auf Papier erschienen  

erstellt am
01. 04. 05

Landesgesetze und Verordnungen können auf den Internetseiten des Landes abgerufen werden
Salzburg (lk) - Am Donnerstag (31. 03.) sind die letzten Landesgesetzblätter in gedruckter (Papier)- Form erschienen. Neue Gesetzblätter sind künftig auf den Internet-Seiten des Landes abzurufen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden eine Änderung des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 und die Neuerlassung des Gesetzes über das Landesgesetzblatt, die heute im 6. Stück des Landesgesetzblattes, Jahrgang 2005, kundgemacht werden. Die Umstellung des Landesgesetzblattes von der Papierform auf die elektronische Verfügbarkeit erfolgt ohne Einschränkung des Zuganges zum Recht für die Bürgerinnen und Bürger.

Das Salzburger Landesgesetzblatt, offizielles Kundmachungsorgan gesetzlicher Vorschriften des Landes Salzburg, ist künftig online auf der Landeshomepage unter www.salzburg.gv.at abzurufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, neu erschienene Landesgesetzblätter laufend kostenlos per E-Mail (News-Abo: http://www.salzburg.gv.at/aktuell/news-abo.htm) zu beziehen. Daneben bleibt für Personen ohne Internetanschluss die Möglichkeit aufrecht, auf Verlangen über das Landespressebüro, Tel. 0662/8042-2417, Ausdrucke zu erhalten.

Ältere Ausgaben des Landesgesetzblattes können im Rechtsinformationssystem des Bundes (http://ris.bka.gv.at/lgbl-salzburg) aufgefunden oder in Papierform beim Landespressebüro (landespressebuero@salzburg.gv.at) zum Selbstkostenpreis angefordert werden.

Heute ist auch das 7. Stück des Landesgesetzblattes, Jahrgang 2005, erschienen. Es enthält ein Landesverfassungsgesetz, mit dem das Landesverfassungsgesetz über die Mitwirkung des Landes im Rahmen der europäischen Integration geändert wird, sowie Verordnungen der Landesregierung über eine Änderung der Regionalverbands-Verordnung, die Neufestsetzung der täglichen Pflegegebühren für das St.-Johanns-Spital, die Christian-Doppler-Klinik und das Landeskrankenhaus St. Veit im Pongau, die Neufestsetzung der täglichen Pflegegebühren an bestimmten allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten im Land Salzburg, Richtsätze der Sozialhilfe, die Festlegung des höchstzulässigen Wohnungsaufwandes gemäß Salzburger Sozialhilfegesetz für das Jahr 2005 sowie über Richtsätze für das Pflegegeld für Pflegekinder sowie die Ausstattungspauschale.
     
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