Wer Blaulicht verwenden darf und wie andere darauf reagieren sollten
Wien (arbö) - Per Definition ist ein Einsatzfahrzeug "nur dann ein Einsatzfahrzeug im Sinne der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG), wenn und solange es Blaulicht und/oder Folgetonhorn
führt und verwendet" (§ 2 Abs. 1 Z 25 StVO). ARBÖ- Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger:
"Welches der beiden Warnzeichen oder ob beide zusammen verwendet werden, hängt vom Einzelfall ab."
Auch die Verwendung ist im § 26 Abs. 1 StVO klar geregelt: Blaulicht und Folgetonhorn dürfen nur bei
Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort des dringenden Einsatzes verwendet werden. Blaulicht
darf aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung, des sonstigen Einsatzes oder bei einer
behördlichen Hilfeleistung verwendet werden.
In der StVO sind ebenfalls die Sonderbestimmungen für Einsatzfahrzeuge festgelegt:
- Lenker von Einsatzfahrzeugen sind bei Fahrten nicht an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen
gebunden. Dabei dürfen jedoch keine Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden (§ 26
Abs. 2 StVO). Zudem haben Einsatzfahrzeuge immer Vorrang (§ 19 Abs. 2 StVO).
- Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, müssen jedoch
vorher anhalten und sich überzeugen, dass dabei nicht Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt
werden. Wird eine Kreuzung durch Organe der Straßenaufsicht geregelt, müssen sie den Einsatzfahrzeugen
"Freie Fahrt" geben (§ 26 Abs. 3 StVO).
- Einbahnstraßen dürfen in der Gegenrichtung nur dann befahren werden, wenn der Einsatzort nicht oder
nicht in der gebotenen Zeit erreichbar ist oder wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke bestehen
(§ 26 Abs. 3 StVO).
- Alle Straßenbenützer müssen einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz machen. Kein Lenker eines
anderen Fahrzeugs darf unmittelbar hinter einem Einsatzfahrzeug nachfahren oder, außer um ihm Platz zu machen,
vor ihm in eine Kreuzung einfahren (§ 26 Abs. 5 StVO).
- Treffen mehrere Einsatzfahrzeuge zusammen, gilt folgende Vorrangregel: Zuerst Rettungsfahrzeuge, dann Fahrzeuge
der Feuerwehr, dann Fahrzeuge des Sicherheitsdienstes und dann sonstige Einsatzfahrzeuge (§ 26 Abs. 4 StVO).
Fahrzeuge mit Blaulicht
Scheinwerfer und Warnleuchten mit blauem Licht dürfen ohne behördliche Bewilligung nur an Fahrzeugen
folgender Institutionen angebracht sein.
- Öffentliche Sicherheitsdienste: Polizei, Gendarmerie, Asfinag-Mautaufsicht
- Militärischer Eigenschutz und Militärstreife
- Finanzverwaltung (Zollwache)
- Feuerwehr
- Rettungsdienste im Besitz von Gebietskörperschaften, des Bundesheeres oder des österreichischen Roten
Kreuzes
- Fahrzeuge für die Entstörung von Richtfunk- und Koaxialkabelanlagen der BOS-Netze (Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsfunktion)
- Sondertransporte (mit Bescheid) zur Transportabsicherung
Bewilligungen sind außerdem für Fahrzeuge mit folgenden Verwendungen (mit zusätzlichen Auflagen)
möglich: öffentliche Hilfsdienste, ärztliche Bereitschaftsdienste, Ärzte in Rufbereitschaft,
freipraktizierende Hebammen, dringende Hilfsdienste bei Verkehrsunfällen und Tierärzte.
Richtiges Verhalten bei der Begegnung mit Blaulicht-Fahrzeugen
Franz Schnabl, Präsident des Arbeiter-Samariterbund-Österreichs (ASBÖ), hat für den
ARBÖ die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie man sich bei der Begegnung mit Blaulicht-Fahrzeugen verhalten
soll:
- Blaulicht ist ein Sonderzeichen und wird verwendet, wenn Gefahr in Verzug ist, um den Ort der dringenden Hilfeleistung
zu erreichen. Oder aus Gründen der Verkehrssicherheit.
- Blaulicht heißt: Lebensgefahr! Bitte ausweichen, es geht um Leben und Tod! Viele Autofahrer reagieren
erst beim Ertönen des Folgetonhorns. Doch auch Blaulicht alleine heißt: schnelle Hilfe ist lebenswichtig
- also unbedingt Platz machen!
- Wenn hinter ihnen ein Blaulichtwagen auftaucht, immer genau schauen und eruieren, wo sich das Einsatzfahrzeug
befindet. Bitte keinesfalls abrupt abbremsen. Fahren sie in der normalen Geschwindigkeit weiter und versuchen sie
so schnell wie möglich die Spur freizumachen. Spurwechsel bitte sofort anzeigen, also unbedingt Blinken, wenn
sie rechts ranfahren. Auf der Autobahn unbedingt Pannenstreifen freihalten.
Ihre Rücksicht kann Leben retten!
Für Fahrer von Einsatzfahrzeugen gilt:
- Der Fahrer muss Einsatz von Blaulicht an Einsatz Zentrale melden, begründen und dokumentieren.
- Blaulicht-Missbrauch ist ein schweres Delikt und wird geahndet.
- Blaulicht wird niemals willkürlich oder aus Spaß eingeschaltet.
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