Bartenstein: Über 200.000 Arbeitnehmer profitieren von Novelle zum Mitarbeitervorsorgegesetz  

erstellt am
31. 03. 05

Wien (bmwa) - Durch ein neues Verfahren im Rahmen der Novelle zum Mitarbeitervorsorge- gesetz, die am Mittwoch (30. 03.) den Ministerrat passierte, muss in Zukunft ein Arbeitgeber spätestens sechs Monaten nach dem Dienstbeginn eines Arbeitnehmers eine Mitarbeitervorsorgekassa (MVK) für diesen auswählen. "Das bringt für zahlreiche Arbeitnehmer enorme Verbesserungen, drohten ihnen ja durch versäumte Zuweisungen Verluste bei den Veranlagungserträgen, die bei MVK durchschnittlich 4,5% betragen gegenüber 1,5 bis 2% bei den Gebietskrankenkassen", so Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein. Mangels Kassenauswahl konnten Beiträge in der Höhe von rund 12 Millionen Euro nicht an MVK überwiesen und damit höher verzinst werden.

Arbeitgeber, die für Mitarbeiter nicht innerhalb von sechs Monaten eine der neun MVK ausgewählt haben, werden vom zuständigen Krankenversicherungsträger schriftlich aufgefordert, dies innerhalb von drei Monaten zu tun. Verstreicht diese Frist ungenützt, weist der Hauptverband in automatisierter Weise nach einem Schlüssel, der sich an den Marktanteilen der teilnehmenden MVK orientiert, einem Arbeitgeber eine Kassa zu. Am Zuweisungsverfahren sollen grundsätzlich alle MVK teilnehmen, allerdings kann die Wirtschaftskammer den Kreis gemeinsam mit den MVK festlegen.

Der Beitrittsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der zugewiesenen MVK kommt ex lege zustande. Damit können die Beiträge der Arbeitnehmer an die MV-Kassen weitergeleitet werden.

Dieses Verfahren tritt rückwirkend in Kraft und stellt somit sicher, dass auch Arbeitnehmer davon profitieren, deren Arbeitsverhältnis vor In-Kraft-Treten der Novelle begonnen hat, so Bartenstein.
     
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