Staatsbürgerschaftsrecht  

erstellt am
29. 03. 05

Miklautsch: 12 Jahre Wartefrist für Staatsbürgerschaft
Verstärkte Berücksichtigung des Integrationswillen vor Einbürgerung
Wien (fpd) - FPÖ-Justizministerin Karin Miklautsch will bei der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts zumindest an der Zehnjahresfrist für Einbürgerungen halten, wenn nicht gar die Wartezeit verlängern. „An und für sich halte ich eine Frist von zehn bis zwölf Jahre für durchaus sinnvoll“, sagte Miklautsch am Montag (27. 03.).

Zusätzlich will die Justizministerin auf die Einführung einer dreijährigen „Anwartschaft“ auf die Staatsbürgerschaft drängen. In dieser Zeit müssen Bewerber ein eigenes Einkommen nachweisen können. Dazu sollen auch verstärkt gerichtliche Strafverfahren und Verwaltungsstrafen vor der Einbürgerung berücksichtigt werden.

Mit den Bundesländern, die für die Verleihung der Staatsbürgerschaft zuständig sind, soll nun über eine Angleichung der derzeit unterschiedlichen Fristen verhandelt werden. Miklautsch verwies darauf, dass Ausländer derzeit je nach Bundesland drei, fünf oder zehn Jahre auf die Einbürgerung warten müssen.

Vorliegen soll das Paket bis zum Sommer, aber sie habe auch persönlich kein Problem damit, wenn es „zwei oder drei Monate länger“ dauere dafür aber eine ordentliche und vernünftige Neuregelung beim Staatsbürgerschaftrechts zustande komme.

 

 Stoisits für Europäisierung
Grüne für Einführung der Doppelstaatsbürgerschaft
Wien (grüne) - „Österreich hat im Vergleich zu alten EU-15-Staaten eine rigides Einbürgerungssystems mit äußerst langen Fristen. Die Forderung von Justizministerin Miklautsch ist daher typischer FPÖ-Stil, nämlich überall nur zu verschärfen. Dort wo es um Verbesserungen ginge, nämlich den Menschen Integrationsangebote zu machen, herrscht Schweigen im Walde“, so die Grüne Justiz- und Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits. „Österreich bräuchte im Gegenteil eine Novelle im Staatsbürgerschaftsrecht, um seine rigiden Bestimmungen ans EU-15-Niveau anzupassen. In Österreich gibt es keine Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft, einen Rechtsanspruch auf Staatsbürgerschaft gibt es erst nach 30 Jahren. Dies ist beinahe einzigartig in Europa. Wenn schön, gäbe es hier Handlungsbedarf“, so Stoisits.
     

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