Kommission bemüht sich um neue Marktchancen
Brüssel (eu.int) - Die Nutzung von Stromleitungen für die Bereitstellung billiger Breitband-Internetzugänge
wird dank einer am Freitag (08. 04.) veröffentlichten Empfehlung der Kommission einfacher werden. Die
Empfehlung richtet sich an die Mitgliedstaaten und dient der Klarstellung der Regeln für die Übertragung
elektronischer Kommunikationsdaten über elektrische Stromleitungen. Durch diese Marktöffnung für
neue Betreiber, die schnelle Breitband-Internetverbindungen über das Stromnetz anbieten wollen, möchte
die Kommission den Wettbewerb ankurbeln. Bisher konnte sich der Internetzugang über Stromleitungen erst in
wenigen Ballungsgebieten etablieren, das Potenzial ist aber erheblich, denn EU-weit gibt es mehr als 200 Millionen
Stromleitungen, die direkt in Haushalten, Schulen und Unternehmen enden.
„Ein erschwinglicher und schneller Internetzugang ist wichtig für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
vieler sowohl großer als auch kleiner Unternehmen in der EU. Ich möchte dafür sorgen, dass die
Betreiber alle technischen Möglichkeiten ausnutzen können und dass wir in Europa unsere Kräfte vereinen,
um den Breitbandausbau voranzutreiben“, meint Viviane Reding, die für die Informationsgesellschaft und Medien
verantwortliche Kommissarin. „Innovative Technologien sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Tragfähigkeit
unter Beweis zu stellen und zum Wachstum in Europa beizutragen", erklärt Vizepräsident Verheugen,
der als Kommissar auch für Unternehmen und Industrie zuständig ist. „Voraussetzung dafür sind aber
klare und ausgewogene rechtliche Rahmenbedingungen zur Gewinnung neuer Unternehmen und neuer Investitionen für
den Markt der Breitbandkommunikation über Stromleitungen. Diese Kommissionsempfehlung wird die nötige
Klarheit schaffen. Es ist nun Aufgabe der Mitgliedstaaten und der Anbieter innovativer Breitbanddienste, das Beste
aus dieser neuen Chance zu machen.“
Durch die EU-weite Liberalisierung der Energiemärkte erhalten die Stromversorgungsunternehmen neue Möglichkeiten,
um ihre vorhandenen Versorgungsnetze und Stromleitungen zum Aufbau alternativer Breitbandzugänge zu nutzen.
In vielen Fällen stellte die Unsicherheit hinsichtlich der Regeln für diesen Markt eine Markteintrittschranke
dar. Um für klare Regelungen zu sorgen, hat die Kommission diese Empfehlung und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen
zuvor ausführlich mit den EU-Mitgliedstaaten erörtert.
Nach der Kommissionsempfehlung sollen die Mitgliedstaaten alle ungerechtfertigten rechtlichen Hindernisse beseitigen,
die insbesondere die Energieversorgungsunternehmen vom Aufbau solcher Breitbandkommunikationssysteme über
Stromleitungen abhalten.
In der Empfehlung wird dargelegt, wie die Vorschriften der Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit
anzuwenden sind. Ihre Bestimmungen sind daher mit dem geltenden Recht und mit der neuen Richtlinie über elektromagnetische
Verträglichkeit, die Mitte 2007 in Kraft treten wird, vereinbar |