Kraftfahrgesetz-Novelle: Tiefgreifende Neuerungen geplant  

erstellt am
11. 04. 05

Wichtige Forderungen des KfV wie Licht am Tag, bessere Kindersicherung in Bussen und praxisorientiertere Fahrausbildung wurden berücksichtigt
Wien (kfv) - "Bei der 26. Novelle des Kraftfahrgesetzes, die nun in die Begutachtung geht, wurden einige wesentliche Forderungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit berücksichtigt", freut sich Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). "Wenn die Neuerungen so kommen, wie es die Novelle vorsieht, kommen wir den Zielen des Österreichischen Verkehrssicherheitsprogrammes wieder ein Stück näher."

Licht am Tag das ganze Jahr über
Die ständige Verwendung von Licht am Tag hat sich bereits in mehreren europäischen Ländern positiv auf die Unfallstatistiken ausgewirkt. Laut KFG-Novelle soll nun auch in Österreich das ganze Jahr tagsüber mit Licht gefahren werden, auch wenn es keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel gibt. "Dadurch können jährlich etwa 30 Menschenleben gerettet werden", betont Thann.

1:1 statt 3:2 im Bus
Bisher galt in Bussen - egal ob im Linien- oder Gelegenheitsverkehr - die Regel: Drei Kinder zwischen sechs und 14 Jahren zählen wie zwei Erwachsene, Kinder bis sechs Jahre wurden überhaupt nicht mitgezählt! Als drastische Folge davon können ganz legal mindestens 50 Prozent mehr Kinder transportiert werden als die Gesamtzahl an Fahrgästen, für die der Bus zugelassen ist! Ein erheblicher Teil der Kinder muss als Folge dieser Regelung im Bus stehen und ist in gefährlichen Situationen wie einer Notbremsung einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt. Paradoxerweise müssen aber seit 2001 alle neu zugelassenen Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit Gurten ausgestattet sein, die auch angelegt werden müssen.

Mit der KFG-Novelle soll ab 2006 die 3:2-Regel nur noch für den Linienverkehr gelten. Im Gelegenheitsverkehr - und damit auch bei privaten Schülertransporten - soll hingegen 1:1 gespielt werden: Jedes Kind wird einen eigenen Sitzplatz haben müssen. Für Kinder ab drei Jahren muss es ebenfalls Sicherungssysteme geben, Kinder bis drei Jahre sollen laut KFG-Novelle nicht transportiert werden dürfen, wenn keine entsprechende Sicherung vorhanden ist. Außerdem müssen die Fahrgäste durch den Lenker, Busbegleiter, audiovisuelle Mittel, Schilder oder Piktogramme auf die Gurtpflicht hingewiesen werden. "Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge können 55 Prozent der bei Busunfällen entstehenden schweren und tödlichen Verletzungen durch Benutzung eines Gurtes gemildert oder sogar ganz verhindert werden", verdeutlicht Thann das Potenzial, das in der 1:1-Regelung liegt.

L17 wird zum Vorbild für "Klasse B-privat"
L17 hat sich laut einer Studie des KfV bewährt: 15 Prozent weniger Unfälle, weniger Alkohol-, Drogen- und Geschwindigkeitsdelikte sowie höhere Erfolgsquoten bei der Führerscheinprüfung sind das erfreuliche Resultat des Ausbildungssystems für 17-Jährige. Das KfV hat sich deshalb für eine Forcierung dieses Systems eingesetzt, bei dem Führerscheinanwärter ihr Fahrkönnen durch Übungsfahrten mit privaten Begleitpersonen erwerben.

Die Erfolge von L17 schlagen sich in der KFG-Novelle in einer neuen Form der Führerscheinausbildung - der dualen Ausbildung - nieder. Beim Ausbildungsmodell "Klasse B-privat" soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Hauptschulung im Ausmaß von sechs Fahrstunden nicht in der Fahrschule absolviert werden muss, sondern mit einem privaten Begleiter in Form von Übungsfahrten abgewickelt werden kann. "Dabei müssen 1000 Kilometer gefahren werden, die durch ein Fahrtenprotokoll nachgewiesen werden", erklärt Thann. "Danach müssen eine Beobachtungsfahrt und eine Perfektionsschulung in der Fahrschule absolviert werden." Neben der umfangreicheren Fahrerfahrung bringt diese Novellierung auch Kostensenkungspotenziale bei der Fahrschulausbildung.

Anhebung der Strafen - erstmals seit 50 Jahren!
50 Jahre hat der Strafrahmen sich Änderungen entzogen, jetzt soll eine moderate Indexanpassung vorgenommen werden. Statt bisher 2.180 Euro soll der Strafrahmen auf bis zu 5.000 Euro ausgedehnt werden. Die Sicherheitsleistung, also die vor Ort bis zur Begleichung der Strafe vorläufig zu leistende Geldbetrag, soll laut Novelle ebenfalls angehoben werden - von 726 auf 2.180 Euro.

Auch der Verstoß gegen die Sturzhelmpflicht wird teurer kommen. Moped- und Motorradfahrer, die ihren Kopf nicht schützen, sollen statt 21 Euro zukünftig 35 Euro berappen müssen.

"Alles in allem ist das eine für die Verkehrssicherheit sehr bedeutsame Novelle, da sie uns in wichtigen Punkten endlich weiter bringt", schließt Thann.
     
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