Finanzrahmen 2007-2013  

erstellt am
07. 04. 05

Neue Vorschläge für Wachstum und Arbeitsplätze
Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission nahm am Mittwoch (06. 04.) das letzte Vorschlagspaket für den neuen Finanzrahmen 2007-2013 an. In den Vorschlägen konkretisieren sich die Prioritäten der Europäischen Union in vitalen Bereichen wie Forschung (mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken), Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht sowie Gesundheit und Verbraucherschutz (mit dem Ziel, die Lebensbedingungen in der Europäischen Union sicherer zu machen) und Fischerei (mit dem Ziel einer nachhaltigen Fischereipolitik). Die Kosten dieses Pakets, die mit 93 Mrd. Euro veranschlagt werden, sind bereits im Vorschlag für einen neuen Finanzrahmen, den die Kommission letztes Jahr angenommen hat, enthalten. Es wird daher bei der gegenwärtigen Einnahmen-Obergrenze bleiben. Mit diesem Vorschlagspaket und den im Juli und September 2004 unterbreiteten Vorschlägen liegen dem Rat und dem Europäischen Parlament jetzt alle Vorschläge vor, um den nächsten Finanzrahmen verabschieden zu können.

"Der Vorschlag für den neuen Finanzrahmen liegt jetzt vollständig vor", so Kommissionspräsident José Manuel Barroso. "Der Masterplan der Kommission für Investitionen in Europas Zukunft ist damit komplett. Das Gesamtbudget, das jetzt vorliegt, ist finanziell solide, kohärent und realistisch. Wir haben unsere Haushaltsentscheidungen sorgfältig an den politischen Prioritäten der EU-Regierungen für eine erweiterte Union mit 25 Mitgliedstaaten ausgerichtet. Europa muss die nötigen Mittel erhalten, die seinen Ambitionen entsprechen. Wir haben, so meine ich, den richtigen Ausgleich gefunden. Diese Vorschläge dürften den Weg ebnen für eine Einigung über den EU-Haushalt im Juni."

Dalia Grybauskaité, die in der Kommission für Finanzplanung und Haushalt zuständig ist, fügte hinzu: "Die heute vorgelegten Vorschläge lassen eindeutig eine Ausrichtung auf Wachstum und Beschäftigung mit Schwerpunkt auf wissensbasierten Aktivitäten wie Forschung und Innovation erkennen. Die Vorschläge bieten den EU-Bürgern einen echten Mehrwert. Mit ihnen ist das Geld der europäischen Steuerzahler gut angelegt. Wenn sich Rat und Parlament im Juni über den nächsten Finanzrahmen einigen, kann die Europäische Union rechtzeitig mit der Umsetzung dieser neuen Politik zugunsten ihrer Bürger beginnen."

Die heute von der Kommission angenommenen Vorschläge betreffen drei der fünf Tätigkeitsschwerpunkte im neuen Finanzrahmen (so genannte Rubriken): Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung, Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht sowie Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen.

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
Der Beitrag der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zugunsten von Wachstum und Beschäftigung muss sichtbarer werden. Hierzu schlägt die Kommission vor, die letztes Jahr vorgeschlagenen Programme, einschließlich des Programms für lebenslanges Lernen und der neuen Kohäsionsleitlinien, durch ein neues 7. Forschungsrahmenprogramm und ein Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu ergänzen.

Neues Forschungsrahmenprogramm
Der Vorschlag für das nächste Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung stellt ein hohes Maß an Kontinuität mit dem laufenden Programm sicher, gibt dabei aber gleichzeitig neue Impulse zur Verwirklichung der EU-Ziele. Das Rahmenprogramm besteht aus vier Einzelprogrammen:

  • Das Kooperationsprogramm dient der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Lehre in Europa, um die Führung in technologischen Schlüsselbereichen zu erlangen.
  • Das Programm "Ideen", das vom europäischen Forschungsrat durchgeführt wird, stellt Mittel für die Pionierforschung allein auf der Grundlage wissenschaftlicher Exzellenz bereit.
  • Das Programm "Humanressourcen" unterstützt in erheblichem Umfang die Mobilität und Karriereaussichten von Forschern sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas.
  • Das Programm "Kapazitäten" wird den Ausbau der Forschungskapazitäten unterstützen, die Europa braucht, um eine blühende wissensbasierte Wirtschaft hervorzubringen. Es erstreckt sich erstmals auch auf große Forschungseinrichtungen auf europäischer Ebene. Eine flexiblere Mittelvergabe und eine wesentliche Vereinfachung der Verfahren und der Verwaltung allgemein wird das Programm für Interessenten attraktiver machen und ihnen den Zugang erleichtern.

Die für 2007-2013 für den Bereich Forschung vorgeschlagenen Hausmittel belaufen sich auf insgesamt 67,8 Mrd. Euro.

Ein einziges Instrument für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
Um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu adäquaten Fördermitteln zu erleichtern, schlägt die Kommission die Auflegung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation vor. Mit diesem einen, umfassenden Rahmenprogramm wird der Forderung nach größeren, einfacheren, sichtbareren und gezielteren Förderinstrumenten für Unternehmen nachgekommen. Aufbauend auf den Erfolg der laufenden Arbeiten wird das Rahmenprogramm zur Entwicklung der Wachstums- und Innovationskapazitäten der Wirtschaft und Unternehmen beitragen, indem es den Einsatz von IKT-Technologien, Umwelttechnologien sowie die Nutzung effizienter, erneuerbarer Energiequellen fördert.
Für dieses Rahmenprogramm wird eine Mittelausstattung in Höhe von 3,7 Mrd. Euro vorgeschlagen.

Neue Mittel für Informations- und Kommunikationstechnologien
Der neue vorrangige Themenbereich "Technologie der Informationsgesellschaft" im 7. Forschungsrahmenprogramm soll die Forschung in neuen Anwendungsbereichen fördern, die für die künftige IKT in Europa von strategischer Bedeutung sind, und dazu beitragen, technologische Engpässe zu überwinden, die der raschen Verbreitung und Nutzung von IKT entgegenstehen.

Das neue Programm zur Unterstützung der IKT-Politik ist ein Teilprogramm des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Damit soll der Einsatz viel versprechender IKT-Anwendungen in breiterem Maßstab gefördert werden, insbesondere durch die Bereitstellung von Fördermitteln für das Entwickeln und Testen von Problemlösungen in den Bereichen Interoperabilität, Identitätsverwaltung und Sicherheit. Diese gemeinsamen Schwierigkeiten können auf europäischer Ebene kosteneffizienter angegangen werden.

Beide Programme sind Teil einer neuen koordinierten Strategie mit Namen "i2010" (Europäische Informationsgesellschaft 2010), die die Kommission im Mai ankündigen wird. Mit der neuen "i2010"-Strategie sollen folgende politische Zielvorgaben erfüllt werden: Aufbau einer wettbewerbsfähigen, konvergierenden Informationswirtschaft in Europa, deutlicher Anstieg europäischer Investitionen in IKT-Innovation und -Forschung sowie Schaffung einer allen zugänglichen Informationsgesellschaft.

Bessere Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung
Vorgeschlagen wurde auch eine Verlängerung der bestehenden Programme Zoll und Fiscalis 2007 bis 2013. Diese Programme dienen der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und Steuerverwaltungen bei der Betrugsbekämpfung und der Einrichtung transeuropäischer EDV-gestützter Netze für Steuer- und Zollkontrollen. Die Programme müssen fortgeführt werden, um die Einnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zu sichern, die EU-Außengrenzen zu schützen und die Sicherheit der Bürger sowie die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Handels zu gewährleisten.

Für die Programme wird für den Zeitraum 2007 bis 2013 eine Mittelausstattung von 522 Mio. Euro vorgeschlagen.

Drei neue Programme zur Sicherung europäischer Grundwerte
Freiheit, Sicherheit und Recht sind zentrale Werte und stellen Schlüsselkomponenten des europäischen Gesellschaftsmodells dar. Es ist allgemein anerkannt, dass die Herausforderungen, die sich im Bereich Asyl und Einwanderung stellen, sowie die Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung mit Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene allein nicht mehr bewältigt werden können. Ein Vorgehen auf europäischer Ebene ist definitiv ein Plus und kann den EU-Bürgern das Arbeits- und Familienleben erleichtern.

   

Zur Erreichung dieses Ziels schlägt die Kommission drei Rahmenprogramme vor, die die Vielzahl der derzeit von der Kommission in diesem Bereich verwalteten Instrumente ersetzen sollen.
Die erweiterte EU füllt den Solidaritätsbegriff bei der Entwicklung gemeinsamer Strategien für Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung mit konkretem Inhalt. Das Rahmenprogramm "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" wird u. a. folgende Maßnahmen auf nationaler Ebene unterstützen:

  • Effizientere Kontrollen an den EU-Außengrenzen bei gleichzeitiger Sicherstellung des problemlosen Überschreitens der Außengrenzen für Bona-fide-Reisende
  • Förderung von Kursen zu Themen wie Staatsbürgerkunde und multikulturelle Gesellschaft, Herausgabe von Handbüchern für Neuankömmlinge und Behörden zur Erleichterung der Integration
  • adäquate Aufnahmebedingungen einschließlich gerechter und effizienter Asylverfahren für Personen, die um internationalen Schutz ersuchen
  • Beratung für erfolglose Asylbewerber und illegale Einwanderer, um ihnen eine würdevolle Rückkehr in ihr Heimatland zu ermöglichen.
  • Terrorismus und organisierte Kriminalität operieren zunehmend länderübergreifend. Gemeinsame Rechtsvorschriften sind ein wichtiger Schritt in Richtung auf eine gemeinsame Strategie, reichen aber nicht aus. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Strafverfolgungsbehörden aller Mitgliedstaaten ist zum Schutz der Bürger unverzichtbar.
  • Mit dem Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
  • Förderung und Weiterentwicklung der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung mit Schwerpunkt auf der organisierten Kriminalität und anderen schweren Straftaten wie Terrorismus, Menschenhandel, Kindesmissbrauch, illegaler Waffen- und Drogenhandel, Korruption und Betrug
  • Schutz der Bürger, ihrer Freiheitsrechte sowie der Gesellschaft vor terroristischen Handlungen und Schutz der EU durch die Förderung und Entwicklung der Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten.

Um dem Konzept der Unionsbürgerschaft konkret Gestalt zu verleihen, schlägt die Kommission das Rahmenprogramm "Grundrechte und Justiz" vor. Die Aufnahme der Grundrechtscharta in den Verfassungsvertrag bedeutet, dass die Union rechtlich nicht nur zur Achtung der Grundwerte, sondern auch zu deren aktiver Förderung verpflichtet ist. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit beispielsweise soll durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt geschützt werden. Für den Schutz der öffentlichen Gesundheit spielen auch Drogenaufklärung und -prävention eine wichtige Rolle.

Im Rahmen des Programms werden Maßnahmen gefördert, die auf einzelstaatlicher Ebene weniger effizient wären wie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die es Privaten und Unternehmen gleichermaßen ermöglicht, ihren zivil- oder handelsrechtlich orientierten Interessen in anderen Mitgliedstaaten nachzugehen, und dafür sorgt, dass es für Verbrechen und Verbrecher in der EU keine straffreien Räume gibt.

Für den Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht wird eine Mittelausstattung von 8,3 Mrd. Euro vorgeschlagen.

Bürger/innen für Europa
Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, die Kluft zwischen den Bürgern und den europäischen Organen zu überbrücken. Mithilfe des Programms "Bürger/innen für Europa" sollen mehr Bürger zur Mitwirkung am europäischen Aufbauwerk motiviert werden. Das Programm soll die Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Organisationen aus verschiedenen Ländern fördern, damit sie in einem europäischen Umfeld zusammenkommen, gemeinsam handeln und eigene Ideen entwickeln. Die Bausteine der Bürgerbeteiligung sind gegenseitiges Verstehen, Solidarität und das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa.

Für das Programm werden Mittel in Höhe von 207 Mio. Euro veranschlagt, die Teil des Budgets von 2,5 Mrd. Euro für den Bereich Kultur, Jugend, Medien und Unionsbürgerschaft sind.

Ein besserer Gesundheits- und Verbraucherschutz
Das neue Programm "Gesundheit und Verbraucherschutz" soll die Lebensqualität der EU-Bürger verbessern. Das Programm schließt Pläne für strategische Investitionen zur Stärkung der Abwehrmechanismen der EU gegen Epidemien ein sowie Mittel zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der EU.

Förderfähig sind Maßnahmen zur

  • Stärkung der europäischen Überwachungs- und Frühwarnsysteme für übertragbare Krankheiten
  • Finanzierung von Spitzenforschungszentren, die sich mit grundlegenden Gesundheitsfragen befassen
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, gefährliche Produkte vom EU-Binnenmarkt fernzuhalten
  • Veranstaltung von Informationskampagnen zu wesentlichen Gesundheitsproblemen in der EU
  • Unterstützung von Informationsveranstaltungen, die die Bürger über ihre Rechte nach den Verbraucherschutzvorschriften der EU und ihren Anspruch auf Gesundheitsleistungen bei Besuchen in einem anderen Mitgliedstaat aufklären sollen.

Für dieses Programm sollen 1,8 Mrd. Euro bereitgestellt werden.

Rasche Reaktion auf Notsituationen
Die Kommission schlägt ferner zwei Instrumente vor, die ein rasches Reagieren auf Notsituationen in der EU ermöglichen sollen: einen neuen Solidaritätsfonds und ein Krisenreaktions- und Bereitschaftsinstrument für Katastrophenfälle.

Der Solidaritätsfonds ist dem derzeitigen Solidaritätsfonds der Europäischen Union nachgebildet, allerdings mit einem breiteren Anwendungsbereich und effizienteren Durchführungsbestimmungen. Er erstreckt sich nicht nur - wie bisher - auf Krisensituationen größeren Ausmaßes aufgrund von Naturkatastrophen, sondern auch auf Industrie-/Technologiekatastrophen, Krisensituationen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Terrorakte.

Das neue Instrument für Katastrophenbereitschaft und Kriseneinsätze soll für den Aufbau einer solideren Katastrophenhilfe sorgen, die es der Europäischen Union ermöglicht, ihre Solidarität mit Katastrophenopfern unter Beweis zu stellen.

Der Solidaritätsfonds soll als Reserve dienen, auf die im Falle einer Katastrophe größeren Ausmaßes zurückgegriffen werden kann. Für den Zeitraum 2007-2013 wird eine Mittelausstattung in Höhe von 6,2 Mrd. Euro vorgeschlagen. Für das Instrument für Katastrophenbereitschaft und Kriseneinsätze werden für die gesamte Laufzeit Mittel in Höhe von 138 Mio. Euro bereitgestellt.

Reform für eine nachhaltige Fischereipolitik
Mit dem heutigen Kommissionsbeschluss werden die einzelnen Bestandteile der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in einem Instrument zusammengefasst. Auf diese Weise wird für mehr Transparenz und ein sichtbareres Engagement der Union für die GFP-Reform gesorgt. EU-Subventionen für den Fischereisektor und die Küstenregionen werden aus dem im letzten Juli vorgeschlagenen Europäischen Fischereifonds finanziert.

Ziel der Reform ist eine nachhaltige Fischereipolitik mithilfe einer langfristigen Strategie des Fischereimanagements, die auf ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen Fischereitätigkeit und Fischereibeständen ausgerichtet ist, die Betroffenen in den GFP einbezieht, für eine wirksamere und einheitlichere Anwendung der Fischereivorschriften sorgt und gegen die illegale Fischerei in EU-Gewässern und darüber hinaus vorgeht.

Von den insgesamt für die europäische Fischerei vorgesehenen 7,6 Mrd. Euro sollen 2,6 Mrd. für die GFP-Reform bereitgestellt werden.

     
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