Europäischer Haftbefehl darf nicht missbräuchlich eingesetzt werden
Wien (sk) - "Akuten Handlungsbedarf" ortet Maria Berger, SPÖ-Delegationsleiterin im
Europäischen Parlament und Mitglied des Rechtsausschusses, im sogenannten "Fall Haderer". Der österreichische
Karikaturist war von einem Athener Gericht wegen Religionsbeleidigung durch sein Buch "Das Leben des Jesus"
zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Aus diesem Grund hat die EU-Abgeordnete nun eine Resolution
im Europäischen Parlament eingebracht, die voraussichtlich nächste Woche vom Strassburger Plenum behandelt
werden wird.
Berger: "Sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention als auch die Europäische Grundrechte-Charta
stellen die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst unter besonderen Schutz. Außerdem haben die österreichischen
Behörden die Ermittlungen in diesem Fall eingestellt, weil in Österreich keine strafbare Handlung festgestellt
wurde."
Nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, so Berger weiter, dürfe aber
keine Person in einem Mitgliedstaat wegen derselben Tat verfolgt werden, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat
Gegenstand eines Verfahrens war und das "endgültig eingestellt" wurde.
Aus diesem Grund und wegen der europäischen Dimension des "Falls" sei es daher nötig und gerechtfertigt,
das EU-Parlament mit der Causa zu befassen. Konkret fordert der Resolutionstext die österreichischen Behörden
auf, die griechische Justiz von den Ergebnissen der österreichischen Ermittlungen in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig
sollen die griechischen Behörden den europäischen Haftbefehl gegen Gerhard Haderer nicht in Kraft treten
lassen.
Außerdem wird die griechische Regierung zu einer Überprüfung der in ihrem Land geltende Rechtslage
aufgerufen, welche die Verurteilung von Gerhard Haderer erst ermöglicht hat. Konkret geht es dabei um mögliche
Widersprüche zu den europäischen Grundrechten auf Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst.
"Ein missbräuchlicher Einsatz des Europäischen Haftbefehls muss unbedingt verhindert werden. Es
liegt am Europäischen Rat und an der Kommission, hier eine Initiative zu setzen. Genau das fordere ich jedenfalls
in der jetzt vorliegenden Resolution", so Berger abschließend. |