Wien (svt) - "Die Übertragung der Verordnungskompetenz vom Bund
auf die Länder im Autobahn-Baustellenbereich, stellt einen wesentlichen Schritt zur Verwaltungsvereinfachung
dar, weil das Versenden von unzähligen Bescheidabschriften, Befunderhebungen, Gutachten und Plankonvoluten
an das Verkehrsministerium damit der Vergangenheit angehört", betonte Verkehrsstaatssekretär Mag.
Helmut Kukacka am Dienstag (05. 04.) nach dem Beschluss der 21. Novelle zur Straßenverkehrsordnung. Bisher
wurde zwar die Bewilligung für die Durchführung der Bauarbeiten durch das Land erteilt, eine allenfalls
notwendige Verordnung zur Regelung des Verkehrs musste aber vom Verkehrsministerium erlassen werden.
Für die Länder bedeute die Neuordnung der Kompetenzen keinen Mehraufwand. Die notwendigen Verkehrsbeschränkungen
würden ohnehin bereits im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung des Bewilligungsbescheides von einem Verkehrssachverständigen
festgestellt werden, daher sei es naheliegend, die Erlassung der entsprechenden Verordnung nach dem One-Stop-Shop-Prinzip
auch bei derselben Behörde anzusiedeln, erklärte Kukacka.
Auch der Wildwuchs des Schilderwaldes wird durch die Kompetenzverlagerung verhindert. Das Land sei auch hier Bewilligungsbehörde
- etwa bei der Geschwindigkeitsbegrenzung im Baustellenbereich- und könne die Verkehrszeichen besser auf die
jeweils momentanen tatsächlichen Erfordernisse abstimmen. Verkehrszeichen können dann sofort mit Beendigung
der Bautätigkeiten gleichzeitig entfernt werden. Eine Verringerung dieses Schilderwaldes auf der Autobahn
sei vor allem im Hinblick darauf, dass offensichtlich nicht sinnvoll erscheinende Verkehrszeichen die Befolgungsdisziplin
der Verkehrsteilnehmer negativ beeinflussen, sehr zu begrüßen. "Es wird in Zukunft also nicht mehr
passieren, dass beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung länger steht, als die Bauarbeiten dauern,
nur weil das in der Verordnung so festgelegt ist ", schloss Kukacka. |