Ministerrat beschließt einheitliches Bundes-Lärmschutzgesetz
Wien (bmlfuw) - Rund ein Drittel (29,1 Prozent) aller Österreicherinnen und Österreicher
leidet unmittelbar unter den Folgen von Umgebungslärm. Das zeigt ein Mikrozensus 2003 des Österreichischen
Statistischen Zentralamtes. Rund 73,5 Prozent der Betroffenen nennen den Verkehrslärm als Hauptverursacher.
Schließlich sehen – so eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Fessel GfK - 84 Prozent der Bevölkerung
in der Verringerung der Lärmbelästigung eine vordringliche Aufgabe der Umweltpolitik. Vor diesem Hintergrund
beschloss der Ministerrat auf Initiative von Umweltminister Josef Pröll am Dienstag (05. 04.) einen Gesetzesentwurf
zum Lärmschutz. „Der schädliche Einfluß von Lärm auf Gesundheit und Lebensqualität ist
erwiesen. Mit der Vorlage eines Bundeslärmschutzgesetzes wollen wir dem Umgebungslärm den Kampf ansagen
und damit einen spürbaren Beitrag zur Lebensqualität vieler Österreicherinnen und Österreicher
leisten“, erklärte Pröll.
Das neue Bundes-Lärmschutzgesetz bringt drei wesentliche Neuerungen: Erstmals wird die Lärmbelastung
aus Straßen- und Schienenverkehr, Flugverkehr und von bestimmten (größeren) Industrie- und Gewerbeanlagen
(IPPC-Anlagen) in Ballungsräumen flächendeckend erhoben und die schwer belasteten Gebiete klar identifiziert.
Die Ergebnisse werden in Lärmkarten bildlich dargestellt. Auf dieser Grundlage werden Aktionspläne mit
Maßnahmen zur Lärmminderung von Lebensministerium (Abfallrechtliche Anlagen) Verkehrsministerium (Strassen,
Schiene und Fluglärm) und Wirtschaftsministerium (Industrie- und Gewerbeanlagen) erarbeitet und im jeweiligen
Zuständigkeitsbereich umgesetzt. Dritte wesentliche Neuerung ist die umfassende Information der Bürgerinnen
und Bürger über die Lärmbelastungssituation durch die Veröffentlichung der Lärmkarten
im Internet. Die Bereitstellung dieser Daten wird durch das Lebensministerium koordiniert.
Nach den Ergebnissen der Lärmforschung ist erwiesen, dass permanente Lärmbelastung zu Herz-Kreislauferkrankungen
und Schlaf- sowie zu Konzentrationsstörungen führen und sich negativ auf das soziale Verhalten der betroffenen
Personen auswirken kann. Die Erfassung aller wesentlichen Lärmquellen ist daher für die Information und
den Schutz der österreichischen Bevölkerung unabdingbar. Aus diesem Grund werden alle Lärmkarten
und Aktionspläne im Internet und durch öffentliche Auflage zugänglich sein.
Der im Gesetzesentwurf vorgegebene Zeitplan sieht bis spätestens 31.5.2007 eine Darstellung der örtlichen
Lärmsituation im Ballungsraum Wien, in der Umgebung des Großflughafens Wien-Schwechat, entlang von Autobahnen
und Schnellstraßen mit mehr als sechs Millionen Kfz pro Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000
Zügen pro Jahr in „strategischen Umgebungslärmkarten“ vor. Auf dieser Grundlage werden bis 31.5.2008
erste Aktionspläne für die großen Ballungsräume, Großflughäfen und Hauptverkehrsrouten
erarbeitet.
In einer weiteren Phase werden bis 31.5.2012 Umgebungslärmkarten für die anderen österreichischen
Flughäfen mit internationalem Luftverkehr (Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg), die Ballungsräume
Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck und die restlichen Autobahnen und Schnellstraßen sowie alle Haupteisenbahnstrecken
mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr erstellt. Diese müssen bis 21.5.2012 zur Verfügung stehen. Die
Aktionspläne für diese Bereiche sind bis 31.5.2013 auszuarbeiten.
In Österreich wurden von Bund, Ländern und Gemeinden bereits umfangreiche Investitionen in passive Lärmschutzmaßnahmen
– Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster, lärmarme Fahrbahndecken – an den Hauptverkehrswegen gesetzt.
„Das Bundes-Lärmschutzgesetz ermöglicht nun weitere wichtige Schritte bei der Lärmbekämpfung“,
so der Umweltminister abschließend. |